Zurück 70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention: Eine Konvention für die Menschen

70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention: Eine Konvention für die Menschen

Anlässlich des 70. Jahrestags der Zeichnung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der 2020 begangen wird, haben die führenden Vertreter/innen des 47 Mitgliedsstaaten umfassenden Europarates folgende Erklärung veröffentlicht:

Die Europäische Menschenrechtskonvention entstand in einer Zeit, die von den schrecklichen Zerstörungen durch den Zweiten Weltkrieg geprägt war. Sie verdeutlicht die Entschlossenheit der europäischen Politik, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und zum Schutz der Menschen vor staatlichem Machtmissbrauch beizutragen. Friede und Stabilität sind nur durch die Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreichbar.

Beeinflusst wurde die Menschenrechtskonvention von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Konvention ist ein einzigartiger, völkerrechtlich bindender Vertrag, der von einem unabhängigen internationalen Gerichtshof überwacht wird und die Grundrechte und -freiheiten des Menschen garantiert.

Am 4. November 1950 wurde sie von 12 Ländern gezeichnet, heute schützt die Konvention über 830 Millionen Menschen in 47 europäischen Staaten.

Im Laufe der Jahre wurde die Menschenrechtskonvention durch einige Zusatzprotokolle ergänzt, die sich etwa mit dem Verbot von Diskriminierung und der Abschaffung der Todesstrafe befassen. Das jüngste Zusatzprotokoll fördert den Dialog zwischen Gerichten in Europa, da es den Obersten Gerichten der Vertragsparteien das Recht einräumt, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Rechtsgutachten einzuholen.

Dadurch, dass die Mitgliedsstaaten über 20 000 Urteile des Gerichtshofs umgesetzt haben, hat sich das Leben von Menschen in ganz Europa auf vielfältige Weise verbessert.

Auch durch die Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht und ihren Beitrag zur Stärkung der Menschenrechtsnormen auf der ganzen Welt hat sie zahlreiche Entwicklungen zum Positiven ausgelöst.

Die Menschenrechtskonvention ist ein lebendiges Instrument, schon mehrfach zeigte sich, dass sie sich an neue Menschenrechtsfragen anpassen kann, etwa im Bereich des Schutzes der Privatsphäre, des Datenschutzes und der Biomedizin.

Diese Anpassungsfähigkeit wird ein entscheidender Faktor sein, wenn es darum geht, den entstehenden Gefahren für die Menschenrechte, die beispielsweise mit dem technischen Fortschritt verbunden sind, und der Bedrohung der Umwelt entgegenzutreten.

Durch eine zehn Jahre dauernde Reform wurde das Konventionssystem gestärkt. Im Hinblick auf den Rückstau von Fällen am Gerichtshof und die Notwendigkeit der vollständigen Umsetzung der Urteile bleiben aber noch wichtige Probleme zu lösen.

Ein weiterer Fortschritt wäre der Beitritt der Europäischen Union zur Konvention. Dadurch könnte der Schutz der Menschenrechte im gesamten europäischen Rechtsraum harmonisiert werden.

Das Konventionssystem ist wertvoll und einzigartig. In diesem komplexen Abschnitt der Geschichte, in dem sich die Zeit immer schneller zu drehen scheint, ist seine Relevanz als Friedens- und Stabilitätsinstrument größer denn je.

Anlässlich des 70. Jahrestags der Zeichnung rufen wir die Regierungen und die Bevölkerung Europas auf, die Errungenschaften durch die Konvention zu feiern und ihr unschätzbares Potenzial zu wahren, für unsere Zeitgenossinnen und -genossen und die künftigen Generationen. Das ist unsere Pflicht.

 

Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarates

David Salkaliani, Vorsitzender des Ministerkomitees und Außenminister Georgiens

Rik Daems, Präsident der Parlamentarischen Versammlung

Linos-Alexandre Sicilianos, Präsident des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

 

#ECHR70

Europarat Straßburg 29. Januar 2020
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