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Griechenland: Strafrechtssystem nicht geeignet zur Bekämpfung von Korruption

Nachdem die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Griechenland heftig kritisiert hatten, weil das Land seine Antikorruptionsgesetze abgeschwächt hatte, kommt die GRECO in einem heute veröffentlichten Bericht zu dem Schluss, dass die griechische Regierung in dieser Hinsicht Sanktionen eingeführt hat, die zum Teil wieder angemessener sind.

Im Juni dieses Jahres stufte das griechische Parlament Beamtenbestechung von einer schweren Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herab, wodurch diese Art von Vergehen milder bestraft wurden. Daraufhin reagierten die GRECO und die OECD scharf und eröffneten gemeinsame Ad-hoc-Verfahren, wozu auch der Dialog mit dem Justizminister und anderen griechischen Verantwortlichen zählte. Dies führte dazu, dass seit dem 18. November 2019 wieder ein zum Teil verschärftes Antikorruptionsstrafrecht gilt.

Ungeachtet dieser positiven Entwicklung stellt die GRECO mit Sorge fest, dass die im Juni eingeführte Herabstufung langfristige rückwirkende Folgen für Griechenland haben wird, und zwar im Hinblick auf Korruptionsvergehen, die von Beamten vor dem 18. November 2019 begangen wurden, da diese weiterhin nur als Ordnungswidrigkeit gelten.

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 18. Dezember 2019
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