Zurück Generalsekretär Jagland: Erklärung zur Entscheidung des türkischen Obersten Wahlrats zur Wiederholung der Kommunalwahl in Istanbul

Generalsekretär Jagland: Erklärung zur Entscheidung des türkischen Obersten Wahlrats zur Wiederholung der Kommunalwahl in Istanbul

„Hinsichtlich der Entscheidung des türkischen Obersten Wahlrats zur Wiederholung der Kommunalwahlen in Istanbul verweise ich auf den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, das einzige internationale Organ, das zur Beobachtung der Kommunalwahlen am 31. März eingeladen wurde.

Wir unterstreichen, dass die notwendigen Voraussetzungen für freie und faire Wahlen vor dem Wahltag überprüft werden müssen – und nicht danach. Die Entscheidung des Obersten Wahlrats birgt die Gefahr, das Vertrauen der türkischen Wähler in die Wahlbehörden ernsthaft zu beschädigen.

Das türkische Volk verdient ein Wahlverfahren, das demokratische Garantien bietet, einschließlich eines verlässlichen und stabilen Rechtsrahmens für die Wahlen.“

Generalsekretär Straßburg 6. Mai 2019
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