Zurück Nürnberg erhält für Bildung und Integration von Flüchtlingen Darlehen der Europaratsbank

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Der Gouverneur der Entwicklungsbank des Europarates (CEB), Dr. Rolf Wenzel, und der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge, Botschafter Tomáš Boček, nehmen morgen in Nürnberg an der feierlichen Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der CEB und der Stadt Nürnberg teil, die darauf abzielt, die wirksame Integration von Flüchtlings- und Migrantenfamilien durch Bildung zu unterstützen. Der Beitrag der CEB besteht in einem Darlehen von 80 Millionen Euro zur Finanzierung des Baus und der Renovierung von Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder, einschließlich Investitionen in IT und Digitalisierung, und einem Zuschuss von 600 000 Euro für ein Projekt, durch das die Ermittlung des eigenen Potenzials von Einwanderern sowie ihres Lern- und Qualifikationsbedarfs gefördert werden soll. Mindestens 50 verschiedene Einrichtungen, darunter Schulen, sollen von den Mitteln der CEB profitieren.

Gouverneur Wenzel erklärte: „Während weiterhin Migranten und Flüchtlinge in Europa ankommen, ist es wichtig, sich nicht nur mit den dringenden Bedürfnissen von Neuankömmlingen zu befassen, sondern auch mit ihrer Integration in die Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt der aufnehmenden Länder. Die CEB hat stets diesen beiden Aspekten von Migration besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wenn sie die Mitgliedsstaaten in ihrem Investitionsbedarf im Hinblick auf öffentliche Infrastruktur unterstützt hat. Die Vereinbarungen, die morgen unterzeichnet werden, werden die Qualität von Bildungseinrichtungen und Ausbildungsmaßnahmen in Nürnberg verbessern und Migranten und Flüchtlingen sowie der örtlichen Bevölkerung zugutekommen.“

„Ich begrüße die wichtige Rolle der Bank bei der Finanzierung der lokalen Infrastruktur, um Einwandererinnen und Einwanderer im Arbeits- und Bildungsbereich erfolgreich zu integrieren. Angesichts dessen, dass Nürnberg eine erhebliche Anzahl an Flüchtlingen und Asylsuchenden aufnimmt, kommt der Beitrag zum richtigen Zeitpunkt. Er entspricht zudem den strategischen Prioritäten des Europarates, die im Aktionsplan für den Schutz von Flüchtlings- und Migrantenkindern mit seinen konkreten Integrationsprojekten im Bildungswesen dargelegt sind. Die hier umgesetzten Maßnahmen können andernorts als Vorbild dienen“, so der Sonderbeauftragte.

Aufgabe des Sonderbeauftragten ist es, die Mitgliedsstaaten in Migrationsfragen zu unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz von Kindern. Dazu gehört die Koordinierung migrationsbezogener Aktivitäten des Europarates, etwa die Umsetzung des Aktionsplans für den Schutz von Flüchtlings- und Migrantenkindern. In seinen Länderberichten bewertet er zudem, wie der Europarat die Mitgliedsstaaten bei ihrem Umgang mit migrationsbezogenen Herausforderungen besser fördern kann. Die Entwicklungsbank des Europarates spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Werte des Europarates durch sehr konkrete finanzielle Hilfe.

Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge Nürnberg 19. Dezember 2018
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