Airey gegen Irland  | 1979

Einführung der Prozesskostenhilfe, nachdem eine Frau, die unter häuslicher Gewalt litt, keinen Zugang zum Recht erhielt

Ich wusste selbst, dass etwas nicht mit dem Recht stimmte. Es muss einen Ort geben, an dem es Gerechtigkeit gibt.

Johanna Airey bei ‘Frontline’ - © Foto RTE

Hintergrund

Johanna Airey meldete bei den Behörden, ihr Ehemann sei ein gewalttätiger Alkoholiker. Sie behauptete, er setze sie und ihre vier Kinder seit Jahren psychischer und physischer Gewalt aus.

Frau Airey bemühte sich um eine gesetzliche Trennung, um sich und die Kinder zu schützen. Es war jedoch kein Rechtsanwalt bereit sie zu vertreten, da sie sich das Honorar nicht leisten konnte. Dies bedeutete, dass Frau Aireys Ehemann die Wohnung der Familie betreten oder dort bleiben konnte.

Urteil des EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, es sei Frau Airey unmöglich gewesen, sich gerichtlich vertreten zu lassen. Unter diesen Umständen bedeutete das Fehlen einer Prozesskostenhilfe seitens des Staates, dass ihr effektiv der Zugang zum Recht verwehrt wurde. Dies habe ihre Grundrechte verletzt.

Nachbereitung

Nach dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs wurde 1980 in Irland für eine Reihe von Zivilrechtssachen Prozesskostenhilfe eingeführt. Unter den Nutznießern waren Frauen in Scheidungsfällen, die unter den gleichen Problemen wie Frau Airey litten. Das Programm ermöglichte ihnen Prozesskostenhilfe und einen effektiven Zugang zum Recht zu erhalten.

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