Orlović und andere gegen Bosnien und Herzegowina  | 2019

Bosnische Kriegswitwe gewinnt Rechtsstreit zur Rückforderung des verlorenen Eigentums ihrer Familie

Fata ist eine ganz normale Heldin, deren Tapferkeit und Mut von Menschen weltweit geachtet und anerkannt werden können.

Amela Orlović, Fata Orlovićs Enkelin, in einem Beitrag auf Balkan Diskurs - Foto Fata Orlović (privat)

Hintergrund

Fata Orlović war wegen des Bosnien-Kriegs Anfang der 1990er-Jahre gezwungen, mit ihren Kindern aus ihrem Zuhause zu fliehen. Ihr Ehemann wurde bei dem Völkermord von Srebrenica, einem der dunkelsten Kapitel der europäischen Geschichte, ermordet.

Nach Kriegsende kehrten Orlović und ihre Familie nach Hause zurück und mussten feststellen, dass auf ihrem Land eine Kirche gebaut worden war.

Mehr als zwei Jahrzehnte lang kämpfte Orlović hartnäckig, um ihr Familieneigentum zurückzuerhalten.

Mithilfe ihres Sohnes konnte sie durch eine für Flüchtlinge und Binnenvertriebene eingerichtete Sonderkommission einen Teil des Landes zurückgewinnen. Tatsächlich erklärte die Kommission, dass Orlovićs Familie rechtlich Anspruch auf das gesamte Land hat, einschließlich des Felds, auf dem die Kirche stand. Die Regierung bestätigte dies später.

Doch trotz Orlovićs Forderungen, die Kirche zu entfernen, wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ihr und ihrer Familie das Land zurückzugeben. Sie war daher gezwungen, gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Dies führte zu einem fünfzehn Jahre dauernden Rechtsstreit, der damit endete, dass das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina die Klage der Familie zurückwies.

Gemeinsam mit ihren Kindern, Nichten und Neffen beschloss Orlović, den Kampf um Gerechtigkeit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Bosnien und Herzegowinas äußerst lange Verzögerung bei der Bearbeitung des Falls der Familie einer „eindeutigen Weigerung“ gleichkommt, die Entscheidungen umzusetzen, denen zufolge sie Anspruch auf ihr verlorenes Land haben.

Dies war ein Verstoß gegen die Eigentumsrechte der Familie.

Der Gerichtshof wies die Behörden an, die früheren Entscheidungen unverzüglich umzusetzen, einschließlich der Entfernung der Kirche.

...der Gerichtshof stellt fest, dass die Regierung im vorliegenden Fall keinerlei Begründung für die Untätigkeit der Behörden lieferte.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Oktober 2019

Folgemaßnahmen

Orlovićs langer Rechtsstreit kam im Juni 2021 schließlich zu einem Ende, als Bosnien und Herzegowina als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Kirche vom Land ihrer Familie entfernte.

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