Zurück Russische Föderation ab 16. September 2022 keine Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr

Russische Föderation ab 16. September 2022 keine Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 wird sie ab 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr sein. Das bestätigte das Ministerkomitee heute in einer Entschließung.

Gemäß der Entschließung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom 22. März 2022 wird sich der Gerichtshof mit Beschwerden gegen die Russische Föderation im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen gegen die Konvention, die bis 16. September 2022 stattfinden, befassen.

Das Ministerkomitee wird weiterhin die Umsetzung von Urteilen und gütlichen Einigungen überwachen. Die Russische Föderation ist verpflichtet, ihre finanziellen Verbindlichkeiten bis 16. März uneingeschränkt zu erfüllen und auch alle bis dahin angehäuften Rückstände zu begleichen.

Ministerkomitee Strassburg 23. März 2022
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Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben zu Verbesserungen des Lebens der Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates geführt.