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Häusliche Gewalt: Länder sollten Sicherheit des Sorgerechts für Kinder und Schutz der Opfer verbessern

Die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), ein Fachorgan des Europarates, stellt fest, dass viele Länder Kindern und Opfern häuslicher Gewalt keinen ausreichenden Schutz gewähren. Die GREVIO, die die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) überwacht, veröffentlichte einen Jahresbericht, in dessen Mittelpunkt das Sorgerecht für Kinder, Besuche und häusliche Gewalt stehen und der auf der Grundlage der bisherigen Bewertungen erstellt wurde.

In dem Bericht werden die Stärken und Schwächen der Staaten bei der Umsetzung der Artikel 26, 31 und 45 des Vertrags, die sich auf Opfer häuslicher Gewalt und Entscheidungen zum Kinder betreffenden Sorge- und Besuchsrecht beziehen, beschrieben. Obgleich alle Vertragsstaaten zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen haben, zeigt der Bericht, dass „es noch ein weiter Weg ist“, da die Umsetzung zu uneinheitlich ist. Weibliche Opfer von Gewalt, welche die Täter verlassen, sind oft mit auf ihre Kinder abzielenden Drohungen konfrontiert und der Bericht stellt „eine alarmierende Rate bei den Tötungsdelikten, die sowohl Frauen als auch Kinder betreffen, fest, über die regelmäßig in den Medien in ganz Europa berichtet wird“.

Die GREVIO unterstreicht zudem, dass viele Staaten die negativen Folgen für Kinder, die Zeugen häuslicher Gewalt sind, anerkennen und es zur Pflicht machen, die zuständigen Behörden über mutmaßliche oder bestätigte Fälle von Gewalt zu informieren, bei denen Kindern Zeugen oder unmittelbare Opfer waren.

In Montenegro und Italien beispielsweise beobachtete die GREVIO, dass häusliche Gewalt in Anwesenheit von Kindern härtere Strafen nach sich zieht. Sowohl in Italien als auch in den Niederlanden wird Gewalt gegen Frauen in Anwesenheit von Kindern einer Form des Kindesmissbrauchs gleichgesetzt. In Andorra und Montenegro stellt das Gesetz Zeugen dieser Form von Gewalt und Personen, die sie unmittelbar erfahren haben, gleich und fordert das gleiche Maß an Schutz und Unterstützung durch staatliche Stellen. Das andorranische Gesetz definiert alle Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erlitten haben, sowie ihre minderjährigen Kinder als „Opfer“ und es kann ihnen dadurch soziale, psychologische und medizinische Unterstützung gewährt werden.

Im Hinblick auf Spanien begrüßte die GREVIO die jüngst erfolgte Änderung von Artikel 156 des Zivilgesetzbuchs, durch welche die Verpflichtung gestrichen wird, das Einverständnis beider Eltern einzuholen, damit gemeinsame Kinder Unterstützung und psychologische Beratung erhalten können. Der Täter kann somit seine Kinder nicht mehr davon abhalten, therapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen – ein häufiges Hindernis für Kinder, die psychologische Unterstützung erhalten sollen. Außerdem ist in Bezug auf Dänemark das positive Beispiel des Danish Stalking Centre zu erwähnen, das Kindern psychologische Unterstützung anbietet, die Zeugen der Folgen von Stalking waren. Die GREVIO würdigte auch die 2018 gegründeten und von der Empowering Children Foundation betriebenen fünf staatlich finanzierten Kinderhilfszentren in Polen, die kostenlose psychologische, pädagogische und rechtliche Unterstützung für Kinder, die Opfer von Misshandlungen waren, und ihren Vormund anbieten.

 Pressemitteilung
Häusliche Gewalt: Länder sollten Sicherheit des Sorgerechts für Kinder und Schutz der Opfer verbessern (Bericht) [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) Strassburg 14. Juni 2022
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.