Nach der Verkündung des Urteils im Fall Selahattin Demirtaş gegen die Türkei (Nr. 2) am 22. Dezember war die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Gegenstand eines umfangreichen Cyberangriffs, wodurch sie vorübergehend nicht zugänglich war. Der Gerichtshof bedauert diesen schwerwiegenden Vorfall zutiefst. Die zuständigen Dienste setzen zurzeit alles daran, um den Schaden so bald wie möglich zu beheben.
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Cyberangriff auf die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


31 May 2022
Dublin
2 June 2022
Strasbourg
2 June 2022
Strasbourg / Brussels
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