
Details of Treaty No.177
Title | Protocol No. 12 to the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms |
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Reference | ETS No.177 |
Opening of the treaty | Rome, 04/11/2000 - Treaty open for signature by the member States signatories to Treaty ETS 5 |
Entry into Force | 01/04/2005 - 10 Ratifications. |
Summary |
Protokoll Nr. 12 sieht ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot vor. Das derzeitige Diskriminierungsverbot der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte bezieht sich nämlich nur auf Fälle von Diskriminierung bei der Inanspruchnahme des einen oder des anderen von der Konvention garantierten Rechts (Artikel 14 – Diskriminierungsverbot : "Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.") . Das Protokoll hebt diese Beschränkung auf und legt fest, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf. |
Official Texts |
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Texts DE, IT, RU |
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