Zurück Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2020: Gemeinsame Erklärung des Hohen Vertreters der Europäischen Union und der Generalsekretärin des Europarates

Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2020: Gemeinsame Erklärung des Hohen Vertreters der Europäischen Union und der Generalsekretärin des Europarates

Anlässlich des heutigen Welt- und Europäischen Tags gegen die Todesstrafe bekräftigen die Europäische Union und der Europarat ihre Ablehnung der Todesstrafe unter allen Umständen und rufen zur allgemeinen Abschaffung der Todesstrafe auf. Wir sind erfreut, dass die Todesstrafe immer weniger angewandt wird und eine weltweite Entwicklung zur allgemeinen Abschaffung festzustellen ist. Im Jahr 2019 haben zum zweiten Mal in Folge nur zwanzig Länder Hinrichtungen vollzogen. Das ist der tiefste je verzeichnete Stand, aber es sind dennoch zwanzig Länder zu viel. Wir nutzen daher die Gelegenheit, um alle Mitglieder der Vereinten Nationen dazu aufzurufen, bei der 75. Sitzung der Generalversammlung, die im Dezember 2020 stattfindet, die Resolution zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu unterstützen.

Die Weltkoalition gegen die Todesstrafe widmet dieses Jahr dem Recht auf wirksame rechtliche Vertretung. Von der Verletzung dieses Grundrechts sind die schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft unverhältnismäßig stark betroffen, da sie nicht über die Mittel verfügen, um sich die Dienste erfahrener Anwälte zu leisten, oder möglicherweise nicht mit dem Justizsystem vertraut sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Justizsysteme die nötigen Mittel für eine wirksame Verteidigung bereitstellen, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher, verlässlicher Übersetzungs- und Dolmetschleistungen.

Straftäter müssen zur Rechenschaft gezogen und verurteilt werden. Allerdings hat die Erfahrung der Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben, gezeigt, dass die Todesstrafe weder von Gewaltverbrechen abschreckt noch zu einer sichereren Gesellschaft beiträgt. Im Gegenteil: Durch das Töten als Strafe setzt sich die Spirale sinnloser Gewalt fort.

Wir rufen die Mitgliedsstaaten des Europarates, die noch nicht den einschlägigen Protokollen der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, durch die die Todesstrafe abgeschafft werden soll, beigetreten sind, dies schnellstmöglich zu tun. Der Europarat und die EU fordern erneut Weißrussland, das einzige europäische Land, das noch Hinrichtungen vollzieht, dringend dazu auf, die Todesstrafe abzuschaffen und sich der großen Mehrheit der Nationen anzuschließen, die dieser grausamen und unmenschlichen Praxis ein für allemal ein Ende gesetzt haben. Wir laden auch die Beobachterstaaten des Europarates, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, dazu ein, eine offene Debatte über die Hindernisse auf ihrem Weg zur Abschaffung anzustoßen.

Mit Interesse erwarten wir, dass das Ministerkomitee des Europarates die Empfehlung zum Handel mit bestimmten Gütern, die zu Folter oder anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen, einschließlich der Todesstrafe, verwendet werden, verabschiedet. Wir ermutigen auch alle Länder, der Globalen Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen beizutreten – ein bemerkenswertes Beispiel weltweiter Zusammenarbeit gegen Folter und die Todesstrafe – und ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um gemeinsame internationale Normen im Bereich des folterwerkzeugfreien Handels festzulegen.

Europarat Strasbourg 9. Oktober 2020
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