Zurück Istanbulkonvention: Führung des Europarates reagiert auf angekündigten Austritt der Türkei

Palais de l´Europe

Palais de l´Europe

Der deutsche Außenminister und Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, Heiko Maas, und der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Rik Daems, haben sich der Generalsekretärin der 47 Mitgliedsstaaten zählenden Organisation, Marija Pejčinović Burić, angeschlossen und folgende Erklärung zum angekündigten Austritt der Türkei aus der Istanbulkonvention veröffentlicht:

„Als erster Mitgliedsstaat hat die Türkei 2012 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert, das vor zehn Jahren während des türkischen Vorsitzes im Ministerkomitee in Istanbul zur Zeichnung aufgelegt wurde. Dies beruhte auf einem einstimmigen Beschluss der Großen Nationalversammlung.

Darum bedauern wir zutiefst die Entscheidung des türkischen Präsidenten, aus diesem Übereinkommen, das in dem Land breit unterstützt wird, ohne Debatte im Parlament auszutreten.

Wir erinnern daran, dass die Istanbulkonvention darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Sie gewährleistet das Grundrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt.

Der Austritt aus dem Übereinkommen würde die Türkei und die Frauen in dem Land eines wesentlichen Mittels zur Bekämpfung von Gewalt berauben.

Wir fordern die türkischen Behörden deshalb auf, das internationale System zum Schutz von Frauen vor Gewalt, das auf der Istanbulkonvention beruht, nicht zu schwächen.“

Europarat Strassburg 21. März 2021
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.