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Ministerkomitee: Erklärung zu Entgelt- und Chancengleichheit von Frauen und Männern

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein grundlegendes Menschenrechtsprinzip, zu dessen Einhaltung sich alle Mitgliedsstaaten des Europarates verpflichtet haben. Es wurde in die meisten grundlegenden Rechtsinstrumente aufgenommen, die die Organisation verabschiedet hat, darunter die Europäische Sozialcharta.

In einer am 17. März 2021 angenommenen Erklärung verweist das Ministerkomitee des Europarates auf die folgenden Elemente zur Bekämpfung von Ungleichheiten bei der Bezahlung und den Chancen am Arbeitsplatz:

  • Gesetzliche Anerkennung des Rechts auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit;
  • Gewährleistung des Zugangs zu wirksamen Rechtsmitteln für Opfer von Entgeltdiskriminierung;
  • Förderung der Entgelttransparenz, unter anderem durch entsprechende Statistiken, die Entgeltvergleiche ermöglichen;
  • Aufrechterhaltung von wirksamen Organen zur Förderung der Gleichstellung und entsprechenden Institutionen, um die Entgeltgleichheit in der Praxis sicherzustellen;
  • Verabschiedung, soweit erforderlich, einer umfassenden Strategie zur Förderung der Rechte auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben, welche konkrete Etappenziele und einen detaillierten Zeitplan beinhaltet, insbesondere durch die Ausarbeitung wirksamer Konzepte und Maßnahmen und die Erhebung verlässlicher und standardisierter nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten.

Diese Elemente wurden vom Europäischen Ausschuss für soziale Rechte in seinen Entscheidungen, Schlussfolgerungen und Auslegungserklärungen hervorgehoben. Im Rahmen der Monitoring-Verfahren der Charta hat der Ausschuss zwar festgestellt, dass Fortschritte erzielt wurden, jedoch auch zahlreiche Fälle ermittelt, die aus verschiedenen Gründen nicht mit seinen Anforderungen im Einklang stehen.

Im Jahr 2020 veröffentlichte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte fünfzehn Entscheidungen zur Einhaltung des Rechts auf Entgelt- und Chancengleichheit am Arbeitsplatz in den Ländern, die das Kollektivbeschwerdeverfahren akzeptiert haben. Außerdem hat er Kriterien entwickelt, welche die Mitgliedsstaaten bei ihren Anstrengungen zur Beseitigung der Ungleichheiten unterstützen sollen, die sich durch das Lohn- und Gehaltsgefälle und die mangelnde Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben zeigen.


 Website der Europäischen Sozialcharta [EN]

Ministerkomitee Strassburg 17 März 2021
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