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Österreich: Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten „allgemein unbefriedigend“

In einem vorläufigen Umsetzungsbericht über Österreich zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten kommt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass Österreich nur zwei der 19 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt hat (siehe auch die französische und englische Fassung des vorläufigen Umsetzungsberichts).

Hinsichtlich der Abgeordneten hat sich der geringe Grad der Umsetzung der Empfehlungen nicht verbessert. Nach der Nationalratswahl im Jahr 2019 fordert die GRECO den österreichischen Nationalrat auf, sich „ernsthaft“ mit der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zu befassen, u. a. hinsichtlich der Transparenz gesetzgebender Vorgänge und der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (einschließlich der Handhabung verschiedener Arten von Interessenskonflikten). Insgesamt bedauert die GRECO „das anhaltende Fehlen von Fortschritten“ bei der Umsetzung der meisten Empfehlungen hinsichtlich der Abgeordneten.

Im Zusammenhang mit Richtern und Staatsanwälten stellt die GRECO fest, dass viele Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Empfehlungen im Gange waren, noch immer nicht endgültig umgesetzt sind. So muss die Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz hinsichtlich der Bestellung von Richtern und Staatsanwälten und der Verbesserung ihres Leistungsbeurteilungssystems erst angenommen werden. Jedoch wurden in manchen Gebieten Fortschritte beobachtet, darunter die jüngsten Bestimmungen, die es Richtern und Staatsanwälten untersagt, gleichzeitig auch politische Ämter in Exekutive und Legislative innezuhaben. Eine weitere wichtige Errungenschaft ist die Annahme der „Compliance-Leitlinien“ für Richter und Staatsanwälte (Ethikkodex); trotzdem sollten die Behörden eine effektive Überwachung der Einhaltung der in den Leitlinien enthaltenen Regeln sicherstellen. Außerdem bedürfen Fortbildungsschulungen über Korruptionsprävention und Integrität einer systematischeren Vorgangsweise.

Angesichts des „allgemein unbefriedigenden“ Umsetzungsgrads ersucht die GRECO Österreich, spätestens bis zum 30. September 2021 einen Fortschrittsbericht


 Österreich und die GRECO [EN]

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Strassburg 1. März 2021
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