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30 Jahre Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Am 5. November 1992 haben elf Mitgliedsstaaten des Europarates in der Überzeugung, dass die Wahrung und die Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas vom Schutz der Regional- und Minderheitensprachen abhängen die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen unterzeichnet.

Heute zählt dieses einzigartige Übereinkommen 25 Vertragsstaaten, es gilt für rund 80 Regional- oder Minderheitensprachen und fördert ihre aktive Verwendung in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschafts- und Gesellschaftsleben sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Das Präsidium des Sachverständigenausschusses der Charta unterstreicht in einer Erklärung ihre positiven Auswirkungen für die Sprecherinnen und Sprecher von Minderheitensprachen in Europa. Infolge der Empfehlungen an die Staaten, wie sie diese Sprachen am besten schützen können, sind die zuständigen Behörden und die Sprecherinnen und Sprecher in der Lage, ihre Bedenken und Erwartungen während des gesamten Monitoring-Prozesses zu äußern.

„Dadurch wurden einige Sprachen, die noch vor wenigen Jahren vom Aussterben bedroht waren, erfolgreich revitalisiert. Sie sind nunmehr fester Bestandteil des Alltaglebens lokaler Bevölkerungsgruppen und des kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Gefüges der Gebiete, in denen sie gesprochen werden. Andere Sprachen wurden mit der Zeit besser geschützt, indem mehr Bestimmungen akzeptiert, aber auch indem auf innerstaatlicher Ebene ambitioniertere Gesetze verabschiedet wurden“, betont das Präsidium und stellt zudem deutliche Verbesserungen des Monitoring-Mechanismus fest.

„Diese Erfolge sollen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch zahlreiche Probleme zu lösen gilt. Die Coronavirus-Pandemie und die Politisierung von Sprachfragen in allzu vielen Staaten Europas erinnern daran, dass der erzielte Fortschritt nicht unumkehrbar ist und stetige Wachsamkeit erfordert“, warnte das Präsidium. Außerdem haben 21 Staaten die Charta noch nicht ratifiziert, obwohl einige von ihnen dies bei ihrem Beitritt zum Europarat zugesagt haben. Jene Staaten, welche die Charta ratifiziert haben, sollten das Ausmaß ihres Engagements regelmäßig prüfen und die vollständige Umsetzung ihrer Verpflichtungen sicherstellen.

„Der Beitrag aller Mitgliedsstaaten des Europarates bleibt nötig, um zu gewährleisten, dass die Regional- und Minderheitensprachen in unserem ‚gemeinsamen Haus‘ weiterhin bewahrt, geschützt und gefördert werden“, betonte das Präsidium.


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 Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

 

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Straßburg 4. November 2022
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