Zurück Rechtsstaatlichkeit in Polen: Parlamentarische Versammlung leitet Monitoring-Verfahren ein

Rechtsstaatlichkeit in Polen: Parlamentarische Versammlung leitet Monitoring-Verfahren ein

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat per Abstimmung entschieden, ein Monitoring-Verfahren gegen Polen einzuleiten. Gegenstand ist die Funktionsweise der demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit. In einer Entschließung erklärte die Versammlung, dass die jüngsten Reformen „die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft beeinträchtigen“.

Polen wird damit wie aktuell zehn andere Mitgliedsstaaten des Europarates vollständig überwacht. Das Verfahren umfasst regelmäßige Besuche von zwei Berichterstatter/inne/n der Versammlung, einen ständigen Dialog mit den Behörden und periodische Bewertungen, inwieweit der Mitgliedsstaat die gegenüber dem Europarat eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen einhält.

 

 

In der Entschließung auf der Grundlage eines Berichts von Azadeh Rojhan Gustafsson (Schweden, SOC) und Pieter Omtzigt (Niederlande, EPP/CD), die mit 140 zu 37 Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet wurde, erklärte die Versammlung, dass die Reformen der Justiz und des Justizsystems in Polen „zunehmend die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit untergraben und ernsthaft beeinträchtigen“ und überprüft werden sollten, um sie in Einklang mit den Empfehlungen des Europarates zu bringen.

 

Vollständiger Artikel – Rechtsstaatlichkeit in Polen: Versammlung beschließt Einleitung eines Monitoring-Verfahrens [EN]

Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Straßburg 28. Januar 2020
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