Zurück Rumänien: Wenig Fortschritt bei Korruptionsprävention unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten

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Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) stellt in einem heute veröffentlichten Bericht fest, dass Rumänien nur sehr geringen Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen erzielt hat, welche die GRECO zur Prävention und Bekämpfung von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten ausgesprochen hat (Bericht auf Englisch, Französisch und Rumänisch).

Die GRECO macht darauf aufmerksam, dass Rumänien lediglich zwei der dreizehn Empfehlungen des umfassenden Evaluierungsberichts von 2016 vollständig umgesetzt hat. Sieben Empfehlungen wurden nicht umgesetzt, weitere vier nur teilweise.

Dem Bericht zufolge war die wichtigste Initiative, die in Rumänien im Hinblick auf Parlamentsabgeordnete ergriffen wurde, die Verabschiedung eines Verhaltenskodex im Oktober 2017, der Regeln für die Annahme von Geschenken und anderen Vergünstigungen und für den Umgang mit Interessenkonflikten beinhaltet. Ungeachtet dieser positiven Entwicklung weist die GRECO darauf hin, dass die wenig konkreten Formulierungen des Kodex und uneinheitliche Bestimmungen für dessen Umsetzung verhindern, dass damit ein völlig zufriedenstellender Regulierungsrahmen zur Verfügung steht.

Die GRECO ist der Ansicht, dass Rumänien der Verbesserung der Möglichkeiten der Nationalen Integritätsbehörde (ANI) zur Kontrolle von Vermögens- und Interessenerklärungen der Abgeordneten noch nicht ausreichend Bedeutung einräume, auch wenn die Arbeitsmethoden und Datenverarbeitungskapazitäten der Behörde verbessert wurden. Die von der ANI ausgesprochenen Entscheidungen und Sanktionen aufgrund von Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikten müssen besser in die Praxis umgesetzt werden, fordert die GRECO.

Der Bereich der Gesetzgebungsprozess gibt der GRECO weiterhin Anlass zu besonderer Besorgnis. Gründe dafür sind anhaltende Kontroversen und Anschuldigungen aufgrund von unzulässigen Absprachen, übermäßiger Anwendung von Eilverfahren und mangelnder Transparenz.

Auch bei den die Richter und Staatsanwälte betreffenden Reformen stellt die GRECO fest, dass nur sehr selten entschlossen gehandelt wurde. Die Maßnahmen, mit denen erreicht werden soll, dass das Justizsystem besser auf Integritätsrisiken reagieren kann, befinden sich noch in der Frühphase. Die GRECO betont, dass der Oberste Richterrat (CSM) und die Justizaufsichtsbehörde eine aktivere Rolle im Hinblick auf Analyse, Information und Beratung einnehmen sollten. Zudem müssten die Rolle und die Effizienz jener gestärkt werden, die Leitungsfunktionen an Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft innehaben.

Die GRECO bedauert überdies das Fehlen konkreter Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass die Berufung und Abberufung der höchsten Amtsträger der Staatsanwaltschaft auf einem transparenten Verfahren mit objektiven Kriterien beruhen. Dabei müsse dem CSM eine stärkere Rolle zukommen, betont die GRECO. Das Jahr 2017 war von zahlreichen Vorschlägen und Gegenvorschlägen für Postenbesetzungen, dem Disziplinarverfahren und weiteren Punkten gekennzeichnet, von denen einige als Versuch wahrgenommen wurden, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.

Die GRECO verabschiedete den Bericht am 8. Dezember 2017 im Rahmen einer Plenarsitzung. Dabei beschloss die Staatengruppe auch, eine dringliche Ad-hoc-Bewertung dreier die Justiz betreffender Gesetzesentwürfe durchzuführen. Die Entwürfe sollen vom Parlament am 31. Oktober im Eilverfahren verabschiedet werden. In dem heute veröffentlichten Bericht konnte die GRECO die Gesetzesentwürfe nicht bewerten, da sie erst vor Kurzem ausgearbeitet wurden. Den Ad-hoc-Bericht, der derzeit vorbereitet wird, wird die Staatengruppe auf ihrer Plenarsitzung von 19. bis 23. März diskutieren und gegebenenfalls verabschieden.

Die GRECO hat die rumänischen Behörden aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 über die Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen Bericht zu erstatten.

Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) Straßburg 18. Januar 2018
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