Rummi gegen Estland  | 2015

Witwe gewinnt Kampf um das Eigentum des Ehemannes, das von der Polizei beschlagnahmt wurde

… der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass die Beschlagnahme der Gold- und Silbergegenstände und Diamanten eine willkürliche Maßnahme darstellt …

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Januar 2015

Hintergrund

Karol Rummis Ehemann war Geologe. Er besaß eine wertvolle Sammlung von Edelmetallen. Als er starb ging das Eigentumsrecht auf Frau Rummi und ihre beiden Söhne über. Die Edelmetalle wurden jedoch von der Polizei beschlagnahmt.

Frau Rummi versuchte, diese zurückzubekommen, ihre Klage wurde jedoch vom Gericht nicht zugelassen. Man erklärte ihr, die Edelmetalle gehörten nun dem Staat, und sie würde diese nie mehr wiedersehen.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Behörden hätten Frau Rummis Recht auf Eigentum durch die Beschlagnahme der Edelmetalle ohne ordnungsgemäße Begründung verletzt. Durch die Verweigerung eines Gerichtsverfahrens hätten sie auch ihr Recht auf Zugang zu Gericht verletzt.

Der Gerichtshof wiederholt, dass eine mündliche und öffentliche Anhörung ein grundlegendes Prinzip ist, das in Artikel 6 § 1 der Konvention verankert ist.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Januar 2015

Nachbereitung

Frau Rummi und ihre Söhne erhielten eine Entschädigung in Höhe des Wertes der Edelmetalle, die von der Polizei beschlagnahmt worden waren.

Das estnische Parlament verfasste einen Gesetzesentwurf, um sicherzustellen, dass sich ähnliche Probleme nicht wiederholen werden. Das Gesetz stellt sicher, dass in ähnlichen Umständen Personen Zugang zu Gericht erhalten, um zu beweisen, dass das Eigentum ihnen gehört, und um es zurück zu erhalten.

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