Schneider gegen Luxemburg  | 2007

Frau wurde entgegen ihrer Überzeugung gezwungen, die Jagd auf ihrem Grundbesitz zuzulassen

Eine kleine Grundeigentümerin zu zwingen, die Jagd auf ihrem Land zu gestatten, damit Dritte dieses auf eine Weise nutzen, die ihrer Überzeugung diametral entgegensteht, stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar, die ungerechtfertigt ist…

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 10. Juli 2007

Hintergrund

Catherine Schneider lehnte aus ethischen Gründen die Jagd ab. Sie besaß ein Grundstück, auf dem gejagt wurde. Sie wollte dies beenden. Gemäß einem Gesetz aus dem Jahr 1925 war sie jedoch verpflichtet, ein Mitglied eines Jagdsyndikats zu sein und die Jagd auf ihrem Land zu gestatten.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof erkannte an, dass Frau Schneider eine heftige Abneigung gegen die Jagd empfand. Sie zu zwingen, Teil eines Jagdsyndikats zu sein, verletze daher ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit. In ähnlicher Weise verletze die Tatsache, sie zu zwingen, die Jagd auf ihrem Land zu gestatten, ihr Recht, ihr Eigentum ihrem Wunsch gemäß zu nutzen.

Nachbereitung

2011 wurde ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Dieses erlaubt Grundeigentümern, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, aus Jagdverbänden auszutreten, was bedeutet, dass sie nicht mehr verpflichtet sind, die Jagd auf ihrem Grund und Boden zuzulassen.

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