Iglesias Gil und A.U.I. gegen Spanien  | 2003

Fall einer Mutter, die von ihrem Kind getrennt wurde

Kinder sollen sich des Schutzes erfreuen, der in internationalen Übereinkommen zur Sicherung ihrer Rechte verankert ist.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 29. Juli 2003

Hintergrund

María Iglesias Gil gebar einen Sohn. Der ehemalige Ehemann war der Vater. Frau Iglesias Gil erhielt das Sorgerecht für ihr Kind, während dem Vater ein Umgangsrecht zugesprochen wurde. Der Vater entführte jedoch den Jungen und nahm ihn mit in die USA.

Urteil des EGMR

Laut internationalem Recht wären die US-amerikanischen Behörden verpflichtet gewesen, bei der Rückgabe des Kindes zu helfen, hätte man sie dazu aufgefordert. Die spanischen Behörden hätten aber keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Dies habe das Recht von Frau Iglesias Gil auf Familienleben und die Rückgabe ihres Kindes verletzt.

Nachbereitung

Das spanische Recht wurde geändert, nachdem der Straßburger Gerichtshof einer Prüfung des Falles zugestimmt hatte. Kindesentführung wurde als schwerwiegende Straftat eingestuft, so dass die Gerichte nun internationale Haftbefehle für Personen ausstellen können, die Kinder ihren rechtmäßigen Elternteilen entziehen.

Der Vater brachte in diesem Fall das Kind für einen Besuch aus den USA zurück nach Spanien. Mit Hilfe der Polizei gelang es Frau Iglesias Gil, ihren Sohn zurückzuholen.

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