Zurück Venedig-Kommission befasst sich mit polnischen Justizreformen und ukrainischem Bildungsgesetz

Venedig-Kommission befasst sich mit polnischen Justizreformen und ukrainischem Bildungsgesetz

In einem heute verabschiedeten Gutachten über Polen hat die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) festgestellt, dass die kumulative Wirkung der Revisionsvorschläge zu zwei Gesetzen und die kürzlich angenommenen Änderungen eines dritten Gesetzes die Unabhängigkeit „aller Teile“ der polnischen Justiz „ernsthaft in Gefahr bringt“.

Gegenstand des Gutachtens sind zwei jüngst vom polnischen Präsidenten dem Sejm (polnisches Parlament) vorgelegte Gesetzesentwürfe, die den Landesjustizrat und den Obersten Gerichtshof betreffen, sowie vor Kurzem bereits verabschiedete Gesetzesänderungen, die sich auf die ordentlichen Gerichte beziehen.

In einem zweiten Gutachten zu Polen, das ebenfalls bei ihrer vierten und letzten Plenarsitzung 2017 verabschiedet wurde, kam die Venedig-Kommission zu dem Schluss, dass die Ämter des Justizministers und des Generalstaatsanwalts wieder getrennt werden sollten. Eine Zusammenlegung im Rahmen eines Gesetzes von 2016 gehe insofern zu weit, als keine geltenden europäischen Normen eine Situation vorsehen, in der der Generalstaatsanwalt nicht nur dem Justizminister untergeordnet ist, sondern der Justizminister selbst ist.

Im Hinblick auf das ukrainische Bildungsgesetz verabschiedete die Venedig-Kommission ein Gutachten, in dem festgestellt wird, dass ausreichender Unterricht in Minderheitensprachen aufrechterhalten werden muss und dass eine ungleiche Behandlung von Nicht-EU-Sprachen „problematisch“ ist. Während es für Staaten ein legitimes Ziel ist, die Stärkung der Amtssprache und ihre allgemeine Beherrschung zu fördern, scheint die scharfe innerstaatliche und internationale Kritik, die insbesondere durch Bestimmungen ausgelöst wurde, die den Umfang des Unterrichts in Minderheitensprachen verringert, laut dem Gutachten gerechtfertigt.

Der vollständige Text dieser und anderer heute verabschiedeter Gutachten werden am Montag, den 11. Dezember, auf der Website der Venedig-Kommission bereitgestellt.

Venedig-Kommission Venedig 8. Dezember 2017
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