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Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutztag 2013

Der Europarat feiert den Datenschutztag, der an die Unterzeichnung von „Konvention 108", der Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, am 28. Januar 1981 erinnert.

Konvention 108 ist immer noch der einzige rechtsverbindliche Vertrag in diesem Bereich und ermöglicht eine weltweite Harmonisierung des Schutzniveaus auf der Grundlage vereinbarter Mindeststandards. 44 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert. In naher Zukunft wird Uruguay als erstes nichteuropäisches Land beitreten.

Die Konvention wird derzeit aktualisiert, um den Herausforderungen beim Schutz der Privatsphäre infolge der neuen Informationstechnologien zu begegnen und den Follow-up-Mechanismus der Konvention zu stärken. Ziel ist es, einen zuverlässigen Schutz anzubieten, der verschiedene Länder und Jurisdiktionen abdeckt.  Diese Arbeiten finden in enger Kooperation mit der Europäischen Union statt, um sicherzustellen, dass die aktualisierte Konvention und der EU-Datenschutzrechtsrahmen, der ebenfalls überarbeitet wird, kompatibel und kohärent sind.

Der beratende Ausschuss hat vor kurzem einen ersten Entwurf für die aktualisierte Konvention verabschiedet, der 2013 von einem regierungsübergreifenden Ausschuss des Europarates geprüft, und anschließend dem Ministerkomitee für eine spätere Verabschiedung vorgelegt wird.

Der Europarat bietet den Ländern auch eine fachliche Unterstützung an, insbesondere in Form von rechtlicher Beratung und Unterstützung bei der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit internationalen Normen zum Schutz persönlicher Daten.

Der Datenschutztag wurde 2006 vom Europarat ins Leben gerufen und wird jedes Jahr inner- und außerhalb Europas gefeiert, um alle Menschen für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren.

Straßburg 25/01/2013
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