Zurück Ausländische Terrorkämpfer

Achtzehn Unterzeichnerstaaten ebnen mit ihrer Unterschrift den Weg für das neue Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus
Ausländische Terrorkämpfer

Das Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus, das sich mit der Bekämpfung des Problems der „Ausländischen Terrorkämpfer” befasst, wurde heute im Beisein mehrerer europäischer Minister zur Zeichnung aufgelegt.

Das Protokoll wurde von folgenden Staaten unterzeichnet: Belgien, Bosnien und Herzegowina,  Deutschland, Estland, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Polen, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei und Vereinigtes Königreich. Auch die Europäische Union unterzeichnete des Protokoll gleichzeitig mit dem Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus.

„Zum ersten Mal verfügen wir nun unter dem Völkerrecht über ein Instrument, das bereits frühe Stadien der Vorbereitung von Terrorakten unter Strafe stellt. Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus legt dar, wie wir gemeinsam unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten gegen ausländische Terrorkämpfer vorgehen können. Es ist das wesentliche und bislang fehlende Teil des Puzzles”, erklärte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, der alle Regierungen dazu aufrief, das Protokoll zügig zu unterzeichnen und zu ratifizieren. (weiter...)

Ausländische Terrorkämpfer: Europarat bringt sein neues Rechtsinstrumentarium auf den Weg 

Europarat Riga 22. Oktober 2015
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page