Zurück Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgut und Zerstörung von Kulturerbe: Europarat verabschiedet neues Übereinkommen

Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgut und Zerstörung von Kulturerbe: Europarat verabschiedet neues Übereinkommen

Der Europarat hat heute ein neues Strafrechtsübereinkommen verabschiedet, um den illegalen Handel mit Kulturgut und die Zerstörung von Kulturerbe zu verhindern und zu bekämpfen. Das Übereinkommen ist Teil der Maßnahmen der Organisation zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen.

Das Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut steht jedem Land weltweit zur Zeichnung offen und zielt auch darauf ab, die internationale Zusammenarbeit gegen diese Verbrechen, die das Kulturerbe der Welt zerstören, zu fördern (siehe den erläuternden Bericht).

Der Vertrag wird im Rahmen der 127. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates am 19. Mai in Nikosia (Zypern) zur Zeichnung aufgelegt. An der Sitzung nehmen die Außenminister der 47 Mitgliedsstaaten der Organisation teil.

Generalsekretär Thorbjørn Jagland erklärte: „Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Terroristen historische Stätten zerstören und mit wertvollem Kulturgut handeln. Das neue Übereinkommen ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen, das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen und Terrorgruppen zu bekämpfen, für die der Handel mit sogenannten Blutantiquitäten eine Einnahmequelle ist. Ich rufe die Staaten auf, die Konvention möglichst bald zu unterzeichnen und zu ratifizieren.“

Das Übereinkommen befasst sich als erster internationaler Vertrag speziell mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Es erklärt eine Reihe von Handlungen zu Straftatbeständen, darunter den Diebstahl, Raubgrabungen, die Ein- und Ausfuhr, das illegale Erwerben und Inverkehrbringen von Kulturgut. Außerdem sind laut dem Übereinkommen die Fälschung von Dokumenten und die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgut mit Strafe zu bewehren, sofern diese Handlungen mit Vorsatz geschehen.

Als erschwerenden Umstand sieht es das Übereinkommen an, wenn die Straftaten von Fachleuten begangen werden, die das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchen, oder von Amtsträgern, die für den Schutz von Kulturgut zuständig sind. Als erschwerend gilt zudem, wenn die Straftat im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen wird oder der Täter bereits in der Vergangenheit einschlägig straffällig wurde.

Auch Präventionsmaßnahmen legt das neue Übereinkommen fest: Dazu zählen die Einrichtung eines landesweiten, öffentlich zugänglichen Registers für Kulturgüter und die Verpflichtung für Kunst- und Antiquitätenhändler, Auktionshäuser und andere Akteure des Handels mit Kulturgütern, über ihre Transaktionen Aufzeichnungen zu führen.

Um die wirksame Umsetzung zu gewährleisten, sieht der Vertrag einen Follow-up-Mechansimus vor, dem Vertreter der Vertragsstaaten angehören. 

Pressemitteilung – Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgut und Zerstörung von Kulturerbe: Europarat verabschiedet neues Übereinkommen

Video über den Schutz von Kulturgut [auf Englisch]

Europaratskonvention zum Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgut und Zerstörung von Kulturerbe

Europarat Straßburg 3. Mai 2017
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page