Zurück Nationale Minderheiten und COVID-19: Ungleichheit verschärft, Gefährdung verstärkt

Nationale Minderheiten und COVID-19: Ungleichheit verschärft, Gefährdung verstärkt

Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten hat am 28. Mai in einer Erklärung die Bestrebungen der Behörden in mehreren Mitgliedsstaaten des Europarates begrüßt, die darauf abzielen, während der COVID-19-Pandemie auf Angehörige nationaler Minderheiten zuzugehen und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig stellte der Ausschuss aber mit tiefer Sorge fest, dass die Krise die Gefährdung dieser Menschen verstärkt und die bereits bestehende Ungleichheit in den Mitgliedsstaaten des Europarates verschärft hat.

„Angehörige nationaler Minderheiten sind oftmals mit Diskriminierung, Hassrede und Stigmatisierung konfrontiert, aber auch mit einem Mangel an relevanten Informationen in Minderheitensprachen“, so der Ausschuss.

„Die Aussetzung des Schulunterrichts und die Schließung vorschulischer Einrichtungen während der COVID-19-Pandemie führte unglücklicherweise häufig zu einem ungleichen Zugang zu Bildung und zur Diskriminierung von Kindern, die nationalen Minderheiten angehören, besonders jener, die die Mehrheitssprache nicht ausreichend gut beherrschen, um angemessen mit Bildungsinhalten versorgt zu werden. Infolgedessen kann für Kinder, die nationalen Minderheiten angehören, das Risiko von Lernverzögerungen und Schulabbruch bestehen“, wird betont.

„Die Gemeinschaften der Roma und Fahrenden* sind von der COVID-19-Pandemie überdurchschnittlich stark betroffen, da viele nur begrenzten Zugang zu Sanitärbedarf und sanitärer Grundversorgung wie Trinkwasser und Abwasserentsorgung und die gefährdetsten Gruppen erhebliche Einkommensverluste haben.“

Die Achtung der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung von Demokratie, Frieden und Sicherheit. Der Beratende Ausschuss wird die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Achtung der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten weiterhin aufmerksam verfolgen und sicherstellen, dass die Reaktionen der Staaten im Einklang mit ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen.

* Der Begriff „Roma und Fahrende” schließt die ganze Vielfalt der Gruppen ein, die durch die Arbeit des Europarates in diesem Bereich abgedeckt wird: einerseits a) Roma, Sinti/Manusch, Kalé, Kaale, Romanichals, Bojasch/Rudari; b) Balkan-Ägypter (Ägypter und Aschkali); c) östliche Gruppen (Dom, Lom und Abdal); und andererseits Gruppen wie Traveller, Jenische und die Bevölkerungsgruppen, die unter dem Verwaltungsbegriff „Fahrende” erfasst werden. Diese Fußnote dient der Erklärung und nicht als Definition von Roma und/oder Fahrenden.


Erklärung
Coronavirus-Pandemie und nationale Minderheiten, verabschiedet am 28. Mai 2020 [EN]


Website zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten [EN]

Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Straßburg 29. Mai 2020
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