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Dänemark, Montenegro, Serbien, Ukraine: Schlussfolgerungen zur Umsetzung der vorrangigen Empfehlungen der ECRI

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat eine Reihe von Schlussfolgerungen zur Umsetzung ihrer vorrangigen Empfehlungen veröffentlicht, die sie im Jahr 2017 an Dänemark, Montenegro, Serbien und die Ukraine gerichtet hat.

Die ECRI hatte Dänemark empfohlen, ein umfassendes Datenerfassungssystem für Vorfälle von rassistischer, homophober und transphober Hassrede einzurichten, welches Daten zu gerichtlichen Folgemaßnahmen und Entscheidungen einschließt, und aktiv gegen Meldelücken bei Hassrede vorzugehen. Das bestehende Datenerfassungssystem sei noch nicht ganz vollständig und vereinheitlicht. Die Sensibilisierungsmaßnahmen der dänischen Nationalpolizei unter Einbindung der muslimischen, jüdischen und LGBT-Gemeinschaften zur Förderung der Meldung von Fällen von Hassrede seien vielversprechend und sollten fortgesetzt werden. Allerdings kam die ECRI zu dem Schluss, dass Dänemark ihre Empfehlung nur teilweise umgesetzt hat.

Die zweite, an Dänemark gerichtete, vorrangige Empfehlung bestand in der Ergreifung dringender Maßnahmen zur Beendigung ethnischer Segregation in der Langkær-Schule in Aarhus und der künftigen Verhütung derartiger Praktiken in dänischen Schulen. Infolge einer Beschwerde des Dänischen Instituts für Menschenrechte verurteilte die Schulleitung öffentlich die Praxis der Verwendung von Namen als Kriterium bei der Bildung von Schulklassen. Der Fall führte auch zu anhaltenden politischen Diskussionen darüber, wie die ethnische Vielfalt der Klassen in Schulen verbessert werden kann, die einen hohen Prozentsatz nichtethnischer Dänen aufweisen. Die ECRI ist der Auffassung, dass diese Empfehlung vollständig umgesetzt wurde.

Die Einführung eines einheitlichen Datenerfassungssystems zu Hassrede und durch Hass motivierte Gewalt war auch eine vorrangige Empfehlung, die die ECRI an Montenegro gerichtet hatte. Trotz einiger Verbesserungen stellt die ECRI fest, dass es dem Datenerfassungssystem noch immer an Klarheit und Einheitlichkeit mangelt, und kommt zu dem Schluss, dass ihre Empfehlung nicht umgesetzt wurde. Allerdings hat Montenegro die zweite Empfehlung der ECRI zur Erhöhung der Anzahl von Roma-Mediatoren/Assistenten an Vor- und Grundschulen zur Gewährleistung des Schulbesuchs der Kinder und der Verringerung des Schulabbruchrisikos vollständig umgesetzt. Eine besondere Berufsqualifikation für diese Assistent/inn/en wurde eingeführt, finanzielle Ressourcen bewilligt und die meisten der vorgesehenen Stellen wurden besetzt.

Die erste Empfehlung an Serbien war die Verabschiedung von Verhaltenskodexen durch das Parlament und die Regierung, welche die Verwendung von Hassrede verbieten, für die Einrichtung effizienter Meldekanäle sorgen und die Suspendierung des Mandats vorsehen. Die ECRI nimmt mit Zufriedenheit den Fortschritt der Nationalversammlung bei der Umsetzung dieser Empfehlung zur Kenntnis, insbesondere die Änderung ihrer Geschäftsordnung, um Abgeordnete daran zu hindern, auf Hassrede zurückzugreifen, wenn sie Stellungnahmen zu Kriegsverbrecherprozessen abgeben, und diese Verbrechen zu leugnen. Die Kommission des Europarates bedauert jedoch, dass bei der Verabschiedung von Regeln durch die serbische Regierung keine Fortschritte erzielt wurden, und betrachtet die Empfehlung lediglich als teilweise umgesetzt.

Die zweite Empfehlung an die serbischen Behörden bestand darin, der Einstellung einer angemessenen Anzahl von Roma und Angehörigen anderer Minderheiten im öffentlichen Dienst eine hohe Priorität einzuräumen und sicherzustellen, dass sie von ebenso stabilen Arbeitsverhältnissen profitieren wie andere Beamt/inn/en. Zwar wurden einige Verbesserungen beobachtet, wie die Ausbildung und Einstellung von Vertreter/inn/en der Roma- und ungarischen Minderheit im Bereich von pädagogischen, gesundheitsbezogenen und Assistentenstellen. Allerdings stellt die ECRI mit Bedauern fest, dass die Anzahl von Roma und Angehörigen anderer Minderheiten, die im öffentlichen Dienst Serbiens angestellt sind, weit von der Verhältnismäßigkeit entfernt ist. Darüber hinaus hat die ECRI keinerlei Informationen darüber erhalten, ob sie von gleich stabilen Arbeitsverhältnissen profitieren. Die ECRI kommt zu dem Schluss, dass die Empfehlung teilweise umgesetzt wurde.

Im Hinblick auf die Ukraine hatte die ECRI 2017 nachdrücklich empfohlen, dass die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als Motive ausdrücklich in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden und als erschwerende Umstände angesehen werden. Die im Oktober 2019 in Kraft getretenen Änderungen des Strafgesetzbuchs schließen das Motiv der „Geschlechtszugehörigkeit“ ein. „Obgleich die Einbeziehung des Geschlechts eine begrüßenswerte Entwicklung ist, entspricht sie nicht der Empfehlung der ECRI“, erklärte die ECRI und kommt zu dem Schluss, dass ihre Empfehlung nicht umgesetzt wurde.

Die zweite Empfehlung an die ukrainischen Behörden bestand im Verzicht auf Gerichtsgebühren in Fällen, in denen Roma zum Zweck der Erlangung eines persönlichen Ausweisdokuments ihre Identität nachweisen wollen. Die ECRI geht davon aus, dass die bestehende Gesetzgebung, die den Zahlungsaufschub für Gerichtsgebühren vorsieht, Roma, die ihre Identität nachweisen wollen, wenig nützt, da – paradoxerweise – die Unfähigkeit, die Gebühren zu zahlen, durch die Vorlage entsprechender Dokumente zwingend nachgewiesen werden muss. Sie fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gesetzgebung in derartigen Fällen je angewandt wurde, und kam zu dem Schluss, dass ihre Empfehlung nicht umgesetzt wurde.

Diese Schlussfolgerungen beruhen auf den Stellungnahmen der Regierungen und den aus anderen Quellen erhobenen Informationen. Sie betreffen nur die vorrangigen Empfehlungen und zielen nicht darauf ab, eine umfassende Analyse aller Entwicklungen bei der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz in den betreffenden Ländern zu liefern.


Pressemitteilung
Dänemark, Montenegro, Serbien, Ukraine: Antirassismuskommission des Europarates veröffentlicht Schlussfolgerungen zur Umsetzung ihrer vorrangigen Empfehlungen [EN]

ECRI Straßburg 2. Juni 2020
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