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Österreich: ECRI begrüßt Initiativen zur Integrationsförderung und Bekämpfung von Diskriminierung, doch es gibt weiteren Handlungsbedarf

In ihrem sechsten Bericht über Österreich würdigt die Kommission des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) die positiven Maßnahmen, die die Behörden an mehreren Fronten ergriffen haben (siehe auch die englische und französische Fassung des Berichts).

Die ECRI begrüßt die seit ihrem vorigen Bericht getroffenen legislativen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI, wie die Anerkennung eines dritten Geschlechts („divers/offen“) im Jahr 2018 und die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Jahr 2019. Die Regierung verabschiedete außerdem eine Reihe von Empfehlungen zu intersexuellen Personen.

Mit Zufriedenheit nimmt die ECRI die Anstrengungen zur besseren Ermittlung von Hass im Internet und zur Bereitstellung von Unterstützung für die Opfer zur Kenntnis. Im Jahr 2016 wurde der Straftatbestand des Cybermobbings eingeführt und 2018 schlossen die Behörden eine Vereinbarung mit den Anbietern sozialer Netzwerke über das Entfernen von Hassrede innerhalb von 24 Stunden.

Das Integrationsgesetz trat 2017 in Kraft. Viele Ressourcen wurden in eine bessere Integration der Neuankömmlinge in Österreich investiert, wobei ein Schwerpunkt auf dem Spracherwerb und auf einer langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt lag. Das Bundesministerium für Bildung richtete „mobile interkulturelle Teams“ (MIT) als Reaktion auf die steigende Zahl von Einwandererkindern ein, und das Arbeitsmarktservice (AMS) rief sogenannte Kompetenzchecks ins Leben, um die Fähigkeiten und Kompetenzen von Flüchtlingen zu beurteilen. Ebenso begrüßt die ECRI, dass 2017 die Roma-Strategie überarbeitet wurde und die Behörden nun die Bekämpfung von Antiziganismus ausdrücklich als Priorität der Maßnahmen gegen Rassismus und Intoleranz anerkennen.

Gleichzeitig kritisiert die ECRI einen „hohen Grad an Islamophobie“, der sich im immer fremdenfeindlicheren öffentlichen Diskurs niederschlägt. Politische Reden haben dem Bericht zufolge äußerst spaltende und antagonistische Grundtöne angenommen, insbesondere in Bezug auf Muslime und Flüchtlinge. Die Medien berichteten über rassistische Aussagen von Mitgliedern einer rechtsextremen Partei. Der Bericht verweist auch auf den Grad der Nichterfassung von Hassrede und hassmotivierter Gewalt und empfiehlt den Behörden, als vertrauensbildende Maßnahme eine engere Zusammenarbeit und einen laufenden Dialog zwischen der Polizei und Gruppen zu etablieren, die der Gefahr von Hassdelikten ausgesetzt sind.

Mädchen, die in der Grundschule ein Kopftuch tragen, sind ein weiteres Thema, auf das in dem Bericht eingegangen wird, besonders die 2019 vorgenommene Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, die Schülerinnen und Schülern unter zehn Jahren das Tragen „ideologisch oder religiös beeinflusster Kleidung, die mit dem Bedecken des Kopfes verbunden ist”, verbietet. Unter Betonung der Bedeutung der Gleichbehandlung aller religiösen Gruppen empfiehlt die ECRI den Behörden, die neue Bestimmung zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass das Gesetz den Neutralitätsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Schülerinnen und Schülern ist.

Die ECRI stellt zudem fest, dass der positive Trend der Umsetzung umfassender Integrationsrichtlinien vor Kurzem durch mehrere Gesetzesänderungen, die signifikante Einschränkungen von Integrationsmaßnahmen vorsehen, umgekehrt wurde, etwa bei der Familienzusammenführung und Einbürgerung. Auch die Verabschiedung des Gesetzes über die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Juni 2019 gibt Anlass zu großen Bedenken hinsichtlich der kostenlosen Rechtsberatung für Asylsuchende. Laut dem Bericht finden Meldungen mutmaßlicher Praktiken von „Racial Profiling“ durch die Polizei gegenüber Minderheiten, insbesondere in Bezug auf Dunkelhäutige und Muslime, nach wie vor statt. Die ECRI zeigt sich insbesondere darüber besorgt, dass, obwohl das österreichische Recht „Racial Profiling“ verbietet und einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Beschwerden vorsieht, es bisher nur zwei Urteile wegen „Racial Profiling“ gab.

Generell stellt die ECRI fest, dass die Unterscheidung zwischen dem Gleichbehandlungsgesetz des Bundes und den Antidiskriminierungsgesetzen der einzelnen Bundesländer häufig zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit führt. Die Gleichbehandlungsstellen der Bundesländer sind aus diesem Grund nicht miteinander verbunden und haben keine gemeinsamen Zuständigkeiten mit den nationalen Einrichtungen. Für Opfer von Diskriminierung ist es nicht leicht zu erkennen, an wen sie sich wenden können. Mit Sorge stellt die ECRI fest, dass es keine Pläne für eine Zusammenlegung der bestehenden Antidiskriminierungsinstitutionen des Bundes und der Bundesländer gibt, ungeachtet der vorrangigen Empfehlung im letzten Bericht. Die ECRI empfiehlt darum den Behörden, Gesetzesänderungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene mit dem Ziel durchzuführen, eine zugängliche und wirksame allgemeine Antidiskriminierungsgesetzgebung zu erreichen, die alle Gründe und Bereiche abdeckt.

Von den 15 Empfehlungen an die österreichischen Behörden sollten zwei vorrangig umgesetzt werden und nach spätestens zwei Jahren einer Zwischenprüfung durch die ECRI unterliegen:

  • Die österreichischen Behörden sollten der institutionellen und strukturellen Unabhängigkeit der zukünftigen Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen größere Aufmerksamkeit widmen und sicherstellen, dass Asylsuchende durch eine vollständig unabhängige Einrichtung kostenlose Rechtsberatung und -hilfe erhalten.
  • Die ECRI hatte eine zweite konkrete Empfehlung ausgesprochen, wonach die Behörden die relevanten Bestimmungen des neuen Sozialrechts überarbeiten sollten, die bessere Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch als Bedingung für das Beziehen höherer Sozialleistungen forderten. Die Empfehlung der ECRI wurde dahingehend ausgesprochen, die Diskriminierung und soziale Ungleichstellung bei der Bereitstellung von Sozialleistungen zu verhindern. Im Zeitraum zwischen dem Verfassen dieses Berichts und seiner Verabschiedung hat jedoch der österreichische Verfassungsgerichtshof diese Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Die ECRI ist daher der Meinung, dass diese Empfehlung bereits umgesetzt wurde.

Der Bericht erstreckt sich, außer bei ausdrücklich anderslautenden Ausführungen, auf die Situation bis zum 11. Dezember 2019. Die Stellungnahme der Behörden ist dem Bericht als Anhang beigefügt.


Pressemitteilung
Österreich: ECRI begrüßt Initiativen zur Integrationsförderung und Bekämpfung von Diskriminierung, doch es gibt weiteren Handlungsbedarf [EN]

ECRI Straßburg 2. Juni 2020
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