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Rolle der Staatsanwälte bei der Bekämpfung von Korruption

Bei seiner Plenarsitzung am 21. und 22. November 2019 in Paris hat der Beirat der europäischen Staatsanwälte (CCPE) seine Stellungnahme Nr. 14 zur Rolle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Bekämpfung von Korruption und damit verbundener Wirtschafts- und Finanzkriminalität verabschiedet. Darin berücksichtigt der Beirat die bestehenden Normen und Instrumente des Europarates und anderer internationaler Organisationen.

In der Stellungnahme trachtet der CCPE danach, eine möglichst treffende Definition des Begriffs Korruption zu geben, und verweist auf die Tatsache, dass Korruptionsvergehen in zahlreichen Fällen eng mit anderen Formen von Wirtschafts- und Finanzkriminalität verbunden sind, unter anderem mit Betrug, Steuerbetrug, Geldwäsche und Veruntreuung. Die Stellungnahme umfasst eine Liste besonderer Herausforderungen, mit denen die Staatsanwaltschaften und einzelnen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Kampf gegen Korruption konfrontiert sind. Anschließend werden die institutionellen Voraussetzungen und Sicherungsmaßnahmen beschrieben, die zur Erfüllung der Aufgabe nötig sind. Diese beziehen sich auf den Rechtsrahmen, die Ressourcen, den Haushalt, das Personal, Organisationserfordernisse und die Spezialisierung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Zuteilung der Fälle und die Arbeitsbelastung, Instrumente für Ermittlung und Strafverfolgung, die Transparenz und den Kontakt mit Medien, die persönliche Integrität und Unparteilichkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, ihre Unabhängigkeit und ihren Schutz, die Notwendigkeit spezieller Schulungen sowie die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption und damit verbundene Wirtschafts- und Finanzkriminalität.

Beirat der europäischen Staatsanwälte (CCPE) Straßburg 10. Dezember 2019
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