Zurück Montenegro: Positive Entwicklungen bei Eigentumsrechten von Religionsgemeinschaften, doch mehr Klarheit nötig

Montenegro: Positive Entwicklungen bei Eigentumsrechten von Religionsgemeinschaften, doch mehr Klarheit nötig

In einem heute veröffentlichten Gutachten begrüßt die Venedig-Kommission das „echte Bemühen“ der Behörden Montenegros, das Gesetz aus dem Jahr 1977 über den Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften durch ein neues, modernes Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit zu ersetzen.

Die Rechtsexperten des Europarates bewerten positiv, dass in dem Gesetzesentwurf eindeutig festgelegt ist, dass eine Registrierung für Religionsgemeinschaften nicht verpflichtend und keine Voraussetzung dafür ist, das Recht auf Religionsfreiheit wahrzunehmen. Zudem sind darin eher liberale Bedingungen für die Registrierung von Religionsgemeinschaften vorgesehen: Auch sehr kleine Gemeinschaften mit nur drei Mitgliedern (auch ausländische Staatsangehörige mit dauerhaften Wohnsitz in Montenegro) können sich in dem Land registrieren lassen. Gemäß dem Gesetzesentwurf können die Religionsgemeinschaften eigenständig ihre Bezeichnung und ihre Symbole festlegen. Das gilt auch für jene Bestimmungen des Gesetzesentwurfs, in denen das Recht der (registrierten oder nicht registrierten) Religionsgemeinschaften auf Religionsunterricht und die Einrichtung religiöser Schulen unter bestimmten Voraussetzungen verankert ist.

Im Hinblick auf die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs müssen die Behörden laut dem Gutachten sicherstellen, dass die Öffentlichkeit, einschließlich der Vertreter der Religionsgemeinschaften, umfassend und effizient konsultiert wird. Eine weitere Empfehlung lautet, das Amt des Beauftragten für Menschenrechte und Freiheiten an diesem Prozess zu beteiligen.

Venedig-Kommission Straßburg 24. Juni 2019
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