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Umsetzung der Urteile des EGMR: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.

Am Ende seiner vierteljährlichen Menschenrechtssitzung in Straßburg verabschiedete das Komitee 33 Entscheidungen, die 18 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter eine Interimsentschließung*, die Bulgarien betrifft. Endgültige Entschließungen** verabschiedete das Komitee zu 135 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Sie betreffen 15 Staaten.

Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen im März 2020 untersuchen wird.

 

* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.

Ministerkomitee Straßburg 9. Dezember 2019
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