Zurück Tun die europäischen Staaten genug zum Schutz der Kinderrechte?

Marija Pejčinović Burić

Marija Pejčinović Burić

Im Rahmen des französischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates hat heute in Straßburg eine zweitägige, internationale Konferenz zum Thema Kinderrechte begonnen. Die Teilnehmenden untersuchen, mit welchen Maßnahmen die europäischen Staaten den Schutz der Kinderrechte fördern und welche Mängel noch zu beheben sind.

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, und der französische Staatssekretär für den Schutz von Kindern, Adrien Taquet, eröffneten die Konferenz.

In ihrer Rede erklärte die Generalsekretärin, dass es beim Schutz der Kinderrechte weiterhin „blinde Flecken“ gebe, das heißt „Bereiche, in denen die Maßnahmen unzureichend sind, oftmals weil die Fragen umstritten und den Mächtigen unangenehm sind“. Zu diesen Tabuthemen zählen Kinder, die als Gefahr für die Gesellschaft wahrgenommen werden: Minderjährige, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, die in radikalisierten Familien aufwachsen oder an Gleichaltrigen sexualisierte Gewalt ausüben. Wie soll man mit den Opfern und den Aggressoren (die vor allem Unterstützung benötigen, denen aber häufig die Freiheit entzogen wird und die mit einer auf Erwachsene abgestimmten Strafjustiz konfrontiert sind) umgehen und sie schützen? Das ist eine besonders schwierige Frage.

„Wenn Schutzsysteme versagen, muss dies anerkannt werden“, betonte Pejčinović Burić im Hinblick auf institutionelle Gewalt, also den Missbrauch von Kindern an Orten, an denen sie sicher leben, lernen, ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen und Sport betreiben sollten.

Vorsitz im Ministerkomitee Straßburg 13. November 2019
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