Zurück Korruption: Verstoßverfahren gegen Deutschland aufgrund mangelnden Fortschritts eingeleitet

Korruption: Verstoßverfahren gegen Deutschland aufgrund mangelnden Fortschritts eingeleitet

In ihrem jüngsten Bericht über Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte in Deutschland kommt die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass der Grad der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2015 „insgesamt sehr gering“ ist. Dieses „allgemein unbefriedigende“ Ergebnis hat die GRECO dazu veranlasst, ein Verstoßverfahren gegen Deutschland einzuleiten: Das bedeutet, dass die deutsche GRECO-Delegation bis spätestens 30. Juni 2020 einen Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen vorlegen muss (siehe auch die englische und die französische Fassung des Berichts).

In einem früheren Bericht zum selben Thema, der im März 2017 verabschiedet wurde, erwähnte die GRECO positive Maßnahmen, die zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2015 im Hinblick auf Staatsanwälte und Richter getroffen wurden, stellte aber bereits geringe Fortschritte im Hinblick auf Bundestagsmitglieder fest. Der heute veröffentlichte Bericht bestätigt diesen Mangel an Fortschritt, da bisher keine der vier Empfehlungen, die auf die Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete abzielen, vollständig umgesetzt wurde.

Die GRECO bedauert insbesondere, dass der Bundestag keinen weiteren Fortschritt bei der Verbesserung der Transparenz des parlamentarischen Verfahrens erzielt hat (ungeachtet der Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens). Sie verweist auf frühere Bedenken über Mängel bei der Registrierung von Lobbyisten und anderen Dritten, die Einfluss auf die Arbeit der Bundestagsmitglieder anstreben, und über die späte Veröffentlichung bestimmter Gesetzesentwürfe. Die Staatengruppe äußert sich zudem enttäuscht darüber, dass im Hinblick auf die Verpflichtung der Abgeordneten zur Offenlegung potenzieller Konflikte zwischen spezifischen privaten Interessen und Angelegenheiten, die Gegenstand parlamentarischer Verfahren sind, keinerlei Entwicklung festzustellen ist.

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 12. August 2019
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