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Erklärung des Generalsekretärs des Europarates zur Lage am Asowschen Meer und der Straße von Kertsch

Das Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine zur Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meers und der Straße von Kertsch garantiert die freie Passage dieser Meerenge. Es wurde 2003 unterzeichnet und trat 2004 in Kraft.

Das Abkommen, dem zufolge das Asowsche Meer und die Straße von Kertsch gemeinsame Hoheitsgewässer sind, muss eingehalten werden. Jegliche weitere Eskalation in der Region muss unbedingt vermieden werden.

Generalsekretär Straßburg 26. November 2018
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