Zurück Europarat verabschiedet neue Empfehlung zu terroristischen Einzeltätern

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Da Europa mit dschihadistischen Rückkehrern und Terroranschlägen von Einzelpersonen („einsamen Wölfen“) konfrontiert ist, empfiehlt der Europarat eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Form des Terrorismus.

In einer heute verabschiedeten Empfehlung überprüft das Ministerkomitee des Europarates Maßnahmen zur Verhütung von Radikalisierung, zur besseren Identifizierung von Personen, die möglicherweise alleine handeln könnten (*), und zur Stärkung der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich.

Die europäischen Länder werden dringend aufgefordert, ihr rechtliches Arsenal zu konsolidieren und sich dabei auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus und dessen Zusatzprotokoll über ausländische Terrorkämpfer (**) zu stützen, sowie Präventivmaßnahmen zu verabschieden (Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen, Telefon-Hotlines, Schulungen für Strafverfolgungsbehörden und Personal im Bildungs- und Sozialwesen usw.).


(*) Als „terroristischer Einzeltäter“ wird jede Person bezeichnet, die unabhängig von einer terroristischen Vereinigung oder Gruppe eine terroristische Straftat vorbereitet oder begeht oder durch diese dazu aufgestachelt wird, auch über das Internet.

(**) Das Zusatzprotokoll von 2015 stellt eine Reihe von Handlungen unter Strafe, darunter die Beteiligung an einer zum Zwecke des Terrorismus gebildeten Gruppe oder Vereinigung, die Absolvierung einer terroristischen Ausbildung, die Reise ins Ausland zu terroristischen Zwecken und die Finanzierung oder Organisation derartiger Reisen.

Ministerkomitee Straßburg 4. April 2018
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