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Schlussfolgerungen des Treffens vom 7. Dezember in Straßburg
Arbeitsgruppe des Europarates und des türkischen Justizministeriums

Am 7. Dezember 2017 hat sich die Arbeitsgruppe des Europarates und des türkischen Justizministeriums in Straßburg getroffen, um Fragen hinsichtlich der Untersuchungshaft unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erörtern.

Die Arbeitsgruppe tauschte sich über die derzeitige Praxis von Staatsanwälten und Richtern der ersten Instanz in Bezug auf Gründe für Untersuchungshaft sowie terrorismusbezogene Straftaten und die sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit aus.

Freiheitsentzug ist nur in eng umschriebenen Situationen gemäß der Definition in Artikel 5 der EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und der in der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs dargelegten Grundsätze möglich.

Die Arbeitsgruppe stimmte darin überein, dass die zuständigen staatlichen Behörden gewährleisten sollten, dass das Recht auf Freiheit geachtet wird, um jegliche ungerechtfertigte und verlängerte Untersuchungshaft zu vermeiden.

Ebenso wurde unterstrichen, dass gewährleistet sein muss, dass Alternativen zur Untersuchungshaft bei Justizbehörden angemessene Berücksichtigung finden.

In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, Kooperationsmaßnahmen umzusetzen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Die informelle Arbeitsgruppe ist ein wesentlicher Bestandteil des kontinuierlichen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der Türkei und dem Europarat. Sie wurde Anfang 2015 auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates und des Justizministeriums als Teil des Aktionsplans der Türkei zur Verhütung von Verletzungen der EMRK eingesetzt.

Darüber hinaus fand am 8. Dezember ein Informationsaustausch mit Richtern der 16. Strafkammer des Kassationsgerichthofs statt. Im Mittelpunkt stand die Praxis des Kassationsgerichtshofs im Hinblick auf terrorismusbezogene Straftaten mit besonderem Schwerpunkt auf den Kriterien, die bei der Definition der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Anwendung kommen.

Das nächste Treffen der Arbeitsgruppe findet Anfang 2018 in Ankara statt.

Europarat Straßburg 8. Dezember 2017
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