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Wirtschaft und Menschenrechte: Neue europäische Richtlinien

Wirtschaft und Menschenrechte stehen im Mittelpunkt einer Empfehlung, die das Entscheidungsgremium des Europarates – das Ministerkomitee – an die Mitgliedsstaaten richtet.

Die neuen Empfehlungen des Europarates basieren auf den Leitprinzipien der UNO aus dem Jahr 2011. Sie enthalten detaillierte Richtlinien, welche die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen sollen, Menschenrechtsverletzungen durch Wirtschaftsunternehmen zu verhindern und zu beseitigen, und dringen auf Maßnahmen, welche die Wirtschaft zur Achtung der Menschenrechte veranlassen.

Näher ausgeführt wird in der Empfehlung der Zugang zu Rechtsbehelfen unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Expertise und der Rechtsnormen des Europarates (zivil- und strafrechtliche Haftung, Reduzierung rechtlicher Barrieren, Prozesskostenhilfe, Kollektivbeschwerden usw.). Besonderes Augenmerk wird auf den zusätzlichen Schutz gelegt, dessen Arbeiter, Kinder, Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen und Menschenrechtsaktivisten bedürfen.

Innerhalb von fünf Jahren nach der Verabschiedung ist eine Zwischenanalyse der Umsetzung der Empfehlung vorgesehen. Während dieses Zeitraums werden die Mitgliedsstaaten bewährte Praktiken dokumentieren und austauschen.

Empfehlung CM/Rec(2016)3 an die Mitgliedsstaaten: Wirtschaft und Menschenrechte


Über das Ministerkomitee:
Das Entscheidungsgremium des Europarates umfasst die Außenminister der 47 Mitgliedsstaaten. Es ist sowohl ein Leitungsorgan, in dem die innerstaatlichen Ansätze zur Lösung europäischer Probleme gleichberechtigt diskutiert werden, als auch ein Forum, um kollektive Antworten darauf zu finden. Gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung ist es Hüter der Grundwerte des Europarates und überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Mitgliedsstaaten.

Ministerkomitee Straßburg 3. März 2016
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