Zurück Türkei: Arbeitsgruppe für Meinungsfreiheit vereinbart Maßnahmen für 2016

Jagland erwartet „echte Veränderungen“
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Die informelle Arbeitsgruppe aus Vertretern des Europarates und des türkischen Justizministeriums traf sich heute in Ankara, um über Fragen im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit in dem Land zu diskutieren. Generalsekretär Thorbjørn Jagland freute sich über die erzielten Ergebnisse: „Wir haben heute wahrhaftige Fortschritte erzielt und freuen uns auf echte Veränderungen.“

Die Arbeitsgruppe wurde Anfang des Jahres als Teil des Aktionsplans der Türkei zur Verhütung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingerichtet. An dem Treffen nahmen Vertreter von Generalsekretär Thorbjørn Jagland, Beamte des Justizministeriums und ein Vertreter der türkischen Telekommunikationsbehörde (TIB) teil.

Folgende Punkte, die alle bereits Gegenstand von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und von Meldungen auf der Plattform für die Sicherheit von Journalisten waren, wurden angesprochen:

  • Anwendung der Antiterrorgesetzgebung und -bestimmungen innerhalb des Strafgesetzbuchs beeinträchtigen die Meinungsfreiheit
  • Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Diffamierungsgesetzes und strafrechtlicher Sanktionen (Artikel 125 und 299 des Strafgesetzbuchs)
  • Freiheitsentzug, der Journalisten betrifft, einschließlich der Fälle, die auf der Plattform des Europarates für die Sicherheit von Journalisten registriert wurden
  • Maßnahmen zur Filterung und Sperrung von Webseiten

Folgende Maßnahmen wurden vereinbart:

  • Der Europarat soll einen offenen Dialog zwischen dem Justizministerium, der türkischen Justiz und Vertretern der Zivilgesellschaft ermöglichen. Zum frühestmöglichen Termin in der ersten Jahreshälfte 2016 wird in Ankara eine Konferenz auf hoher Ebene stattfinden, an der der Justizminister, der Generalsekretär des Europarates, Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Vertreter der türkischen Obersten Gerichte, Vertreter der Medien und der Zivilgesellschaft und andere wichtige Akteure teilnehmen.
  • Die Ergebnisse der Konferenz sollen in eine Überprüfung der Antiterrorgesetzgebung, relevante Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, das Völkerrecht und die praktische Umsetzung dieser Gesetze im Rahmen der Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einfließen. Die Bewertung, die von der informellen Arbeitsgruppe in einer breit angelegten Konsultation mit wichtigen Akteuren durchgeführt wird, soll 2016 so früh wie möglich abgeschlossen werden. Nach Bedarf werden Änderungsentwürfe zur Gesetzgebung vorbereitet.
  • Der Europarat und das türkische Justizministerium werden eine Reihe von Themenworkshops zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Hinblick auf die Meinungsfreiheit für Staatsanwälte und Richter, die mit den entsprechenden Fällen betraut sind, organisieren.

Das nächste Treffen der informellen Arbeitsgruppe findet im Februar statt.

Länderinformationen Türkei

Europarat Ankara 17. Dezember 2015
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