Zurück Generalsekretär leitet offizielle Untersuchung zur Achtung der Menschenrechte in Aserbaidschan ein

Generalsekretär leitet offizielle Untersuchung zur Achtung der Menschenrechte in Aserbaidschan ein

Der Generalsekretär des 47 Staaten umfassenden Europarates, Thorbjørn Jagland, hat eine offizielle Untersuchung der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Aserbaidschan eingeleitet.

„Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass Aserbaidschan das Gesetz willkürlich anwendet, vor allem um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und die Meinungsfreiheit einzuschränken“, erklärte der Generalsekretär.

„Im Rahmen dieser besorgniserregenden Umstände und angesichts fehlender positiver Schritte, um diese Situation zu beheben, werde ich Vertreter nach Aserbaidschan entsenden, um von den Behörden Erklärungen zur Umsetzung der Menschenrechtskonvention in dem Land zu verlangen. Ich bin insbesondere darüber beunruhigt, dass Einzelpersonen infolge von Machtmissbrauch durch die Justizbehörden ihrer Freiheit beraubt werden, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Ilgar Mammadov festgestellt hat. Dies ist eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Konvention“.

Im Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass für die Strafverfolgung von Ilgar Mammadov keine Rechtsgrundlage bestand und dass der Freiheitsentzug in Wahrheit darauf abzielte, ihn zum Schweigen zu bringen, weil er die Regierung kritisierte.

Mammadov befindet sich trotz wiederholter Appelle für seine Freilassung vonseiten des Generalsekretärs und des Ministerkomitees des Europarates, das die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs überwacht, weiterhin im Gefängnis.

Gemäß Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention kann der Generalsekretär eine Untersuchung einleiten, um festzustellen, inwieweit das innerstaatliche Recht in einem Mitgliedsstaat die wirksame Umsetzung der Konvention sicherstellt.

Untersuchungen gemäß Artikel 52 sind selten. Dies ist das erste Mal, dass der Generalsekretär von dieser Maßnahme Gebrauch macht.

Generalsekretär Straßburg 16. Dezember 2015
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