Zurück Gefälschte Arzneimittel und Medizinprodukte: Medicrime-Konvention tritt in Kraft

Gefälschte Arzneimittel und Medizinprodukte: Medicrime-Konvention tritt in Kraft

Die Medicrime-Konvention des Europarates, deren Ziel die Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen und der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist, tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Konvention ist der erste rechtsverbindliche internationale Vertrag, durch den die Fälschung, die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die nicht behördlich zugelassen sind oder nicht den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen, unter Strafe gestellt werden. In dem Übereinkommen sind strafrechtliche Sanktionen verankert, aber auch Präventions- und Opferschutzmaßnahmen.

Die Medicrime-Konvention steht allen Ländern weltweit offen und bietet einen Rahmen für internationale Zusammenarbeit sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung auf nationaler Ebene. Insbesondere sieht sie die Einrichtung von Kontaktstellen innerhalb der nationalen Justiz- und Gesundheitssysteme, bei den akkreditierten Medizinlaboratorien sowie den Polizei- und Zollbehörden vor, um einen raschen Informationsaustausch zu fördern.

Zudem ist die Schaffung eines Ausschusses vorgesehen, dessen Aufgabe die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien ist.

Die Konvention wurde 2011 zur Zeichnung aufgelegt, bisher von fünf Staaten ratifiziert (Guinea, Republik Moldau, Spanien, Ukraine und Ungarn) und von 21 weiteren unterzeichnet. (mehr...)

Europarat Straßburg 29. Dezember 2015
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