Zurück Stellungnahme des Generalsekretärs zur Bestellung von Verfassungsrichtern in Polen

Stellungnahme des Generalsekretärs zur Bestellung von Verfassungsrichtern in Polen

In Anbetracht der Bestellung der polnischen Verfassungsrichter gab es kürzlich Kontroversen. Ich begrüße die gestrige Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs, die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation näher darzulegen. Die Entscheidung muss nun vollständig umgesetzt werden. Sollte es Zweifel an der ordnungsgemäßen Umsetzung der Entscheidung durch den Gerichtshof geben, können sich die polnischen Behörden an die Venedigkommission des Europarats wenden.

Generalsekretär STRASSBURG 4. Dezember 2015
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