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Neue Konvention gegen den Handel mit menschlichen Organen

Die Konvention des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen, das allererste internationale Vertragswerk zur Bekämpfung dieses Verbrechens wurde auf einer internationalen Konferenz, die der Europarat zusammen mit der spanischen Regierung in Santiago de Compostela ausgerichtet hatte, zur Unterzeichnung vorgelegt.

In Santiago de Compostela kamen mehr als 200 Regierungsexperten, Richter, Staatsanwälte, Polizeikräfte, Gesundheitsfachleute, politische Entscheidungsträger und Wissenschaftler zusammen, um das Phänomen Organhandel und die Straftaten nach diesem Übereinkommen zu analysieren, welches globaler Standard werden soll. Darüber hinaus beleuchten sie die Profile der Opfer und Täter des Handels mit Organen, die Verantwortung des Gesundheitswesens und den Schutz der Opfer.

Der Handel mit menschlichen Organen ist ein Problem von globaler Tragweite. Er verletzt Menschenrechte und -würde und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Er steht oft im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden organisierten Verbrechen und profitiert von der prekären Lage der Spender. Er liegt in der Unfähigkeit der Länder begründet, der Nachfrage nach Spenderorganen nachzukommen. Die WHO schätzt, dass jährlich etwa 10 000 illegale Organtransplantationen vorgenommen werden.

Eröffnungsrede des Generalsekretärs Thorbjørn Jagland

Siehe auch:
Handel mit menschlichen Organen
Marsch gegen illegalen Organhandel

Europarat Straßburg 25.3.2015
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