Zurück Ukrainische Behörden stimmen Überarbeitung des Lustrationsgesetzes zu

In der soeben veröffentlichten „vorläufigen Stellungnahme“ der Verfassungsexperten des Europarats über das ukrainische „Gesetz über die Säuberung der Regierung“ (Lustrationsgesetz) begrüßen die Sachverständigen die Bereitschaft der Ukraine, das Gesetz so zu ändern, dass es besser im Einklang mit den Normen der ukrainischen Verfassung und europäischen Standards steht.

Die Venedig-Kommission nahm die Stellungnahme am Freitag, dem 12. Dezember auf einer Plenarversammlung an. Zuvor hatte sie sich in Venedig mit ukrainischen Regierungsbeamten und Abgeordneten der Werchowna Rada ausgetauscht.

In der Stellungnahme weist die Venedig-Kommission darauf hin, dass bei der Lustration eine Ausgewogenheit zwischen dem Schutz der demokratischen Gesellschaft und dem Schutz der Rechte des Einzelnen gewahrt werden muss.

Die Venedig-Kommission erklärte sich bereit, die ukrainischen Behörden bei der Änderung zu unterstützen. Die Unterredungen zu dem Gesetz werden im Januar 2015 in der Ukraine fortgesetzt. (mehr...)

Siehe auch:

Die Ukraine im Europarat

Venedig-Kommission Straßburg 15. Dezember 2014
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