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Ministerkomitee: Entscheidung über die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Prüfung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs

Das Ministerkomitee hat heute die Entscheidungen und Beschlüsse veröffentlicht, welche auf der vierten Sondersitzung zu Menschenrechten angenommen wurden (2. – 4. Dezember 2014). Auf der Sitzung wurde geprüft, in welchem Maße die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte bisher umgesetzt wurden.

Das Verzeichnis der Fälle, die genauer beleuchtet wurden, ist auf der Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte verfügbar.

Die angenommenen Texte betreffen Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Malta, die Republik Moldau, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, Slowenien, die Slowakei, die Türkei und die Ukraine.

Darüber hinaus ist die Liste der Fälle, die auf den folgenden Sitzungen des Ministerkomitees geprüft werden, ebenso verfügbar.

Weitere Informationen über den Ablauf der Vollstreckung und den Stand der Umsetzung für alle ausstehenden Fälle sowie wichtige Referenztexte (einschließlich der neuen Arbeitsmethoden) können einer speziellen Seite der Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte und den Jahresberichten des Ministerkomitees zur Überwachung der Vollstreckung entnommen werden.
headline Ministerkomitee Straßburg 5. Dezember 2014
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