Zurück Generalsekretär zum Gnadenerlass des aserbaidschanischen Präsidenten

Stellungnahme des Generalsekretärs betreffend den Gnadenerlass vom 29. Dezember

Der vom aserbaidschanischen Präsidenten unterzeichnete Gnadenerlass enthält die Namen von zehn Personen der von Menschenrechtsaktivisten vorgelegten „Gefangenenliste“. Der Erlass stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Dennoch stehen nach wie vor viele Personen auf der Liste, die dringend berücksichtigt werden müssen.

In den vergangenen Monaten wurden einige bekannte Menschenrechtsaktivisten in die Liste aufgenommen. Der Europarat ist bestrebt, seine Anstrengungen zur Freilassung weiterer Gefangener in Aserbaidschan im Einklang mit dem Wortlaut und der Intention der neuesten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fortzusetzen.

Generalsekretär Straßburg 30. Dezember 2014
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