Als Fortsetzung des Tages der ukrainischen Reformen hat der ukrainische Justizminister Pawlo Petrenko heute in Straßburg den Generalsekretär des Europarates getroffen, um über die Zusammenarbeit zwischen der Organisation und der Ukraine zu diskutieren und im Namen der Ukraine das Europäische Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe zu unterzeichnen.
Das Übereinkommen soll wirtschaftliche Verfahrenshindernisse beseitigen und es wirtschaftlich schlechter gestellten Personen ermöglichen, ihre Rechte leichter geltend zu machen. Es sieht vor, dass Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats des Übereinkommens haben, in Zivil-, Handels- oder Verwaltungsangelegenheiten auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates Rechtshilfe beantragen können.
Die Ukraine ist das 33. Mitglied des Europarates, das dieses Übereinkommen unterzeichnet hat. Zwölf Staaten (Andorra, Armenien, Kroatien, Liechtenstein, Malta, Moldau, Monaco, die Russische Föderation, San Marino, die Slowakei, Slowenien und Ungarn) haben es weder gezeichnet noch ratifiziert. Deutschland und Island haben das Übereinkommen jeweils 1999 und 2000 unterzeichnet, doch die Ratifizierung steht in diesen Ländern noch aus.
Die Veranstaltung mit dem Titel „Der Tag der ukrainischen Reformen im Europarat“ wurde von der Ständigen Vertretung der Ukraine in Zusammenarbeit mit dem Europarat und dem Estnischen Vorsitz im Ministerkomitee organisiert. Der erste Teil der Veranstaltung fand am 3. Oktober statt, Hauptthema war die Umsetzung des Ukraine-Aktionsplans 2015-2017. (mehr...)