Das Ministerkomitee hat heute seinen Jahresbericht 2015 zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht. Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention überwacht das Ministerkomitee die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs durch die betroffenen Staaten.
Die unternommenen Anstrengungen, um den Umsetzungsprozess bei anhängigen Fällen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, haben zu einer neuen Rekordzahl an abgeschlossenen Fällen im Jahr 2015 geführt (1.537 Fälle gegenüber 1.502 im Jahr 2014). Zahlreiche abgeschlossene Fälle betreffen bereits lange bestehende strukturelle Probleme, insbesondere die übermäßig lange Dauer von Gerichtsverfahren. Der Bericht zeigt auch eine weitere Verringerung der Gesamtzahl der anhängigen Falle auf, die sich Ende 2015 auf 10.662 belief.
Diese Ergebnisse verdeutlichen die positiven Auswirkungen der kontinuierlichen Anstrengungen, um die langfristige Wirksamkeit des Konventionssystems zu garantieren. Jedoch bestehen weiterhin Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung bei Fällen, die erhebliche strukturelle Probleme, wie etwa die Kontrolle der Tätigkeit der Sicherheitskräfte oder die Haftbedingungen, erkennen lassen.
Weitere Informationen zum Vollstreckungsverfahren und zum Stand der Umsetzung aller anhängigen Fälle, deren Umsetzung überwacht wird, sowie wichtige Referenztexte (einschließlich der neuen Arbeitsmethoden) sind der Webseite der Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder den Jahresberichten des Ministerkomitees zur Überwachung der Umsetzung der Urteile zu entnehmen.