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Gemeinsam für Menschenrechte – immer und überall

Am heutigen Tag der Menschenrechte erinnern wir uns an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 72 Jahren. Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung einen Katalog von Grundrechten, der für alle Menschen gleichermaßen gelten soll – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationaler oder sozialer Herkunft. Ein Meilenstein für den Schutz der Menschrechte.

Diesem Beispiel folgten die Gründungsstaaten des Europarates, als sie 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichneten. Nach zwei Weltkriegen und den Verbrechen des Holocaust setzte die Konvention ein Signal für ein besseres Europa, in dem die Menschenrechte an erster Stelle stehen. Seitdem haben wir viel erreicht. Diese Errungenschaften müssen immer wieder verteidigt werden. Nicht nur am Menschenrechtstag, sondern immer und überall.

Als Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat sich der Europarat als Wertekompass und Gewissen Europas etabliert. Mit seinen völkerrechtlich verbindlichen Konventionen setzt er Standards, die ihresgleichen suchen. Für 835 Millionen Bürgerinnen und Bürger ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die letzte Anlaufstelle, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen.

Am 18. November hat Deutschland für sechs Monate den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats übernommen. Der Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zählte in den vergangenen Monaten bereits zu den Schwerpunkten der EU-Ratspräsidentschaft. So wurde unter deutschem Vorsitz der neue Rechtsstaatscheck etabliert, ein offener Dialog über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Staaten auf Grundlage eines Berichts der EU-Kommission. Hierzu hat die Venedig-Kommission des Europarats wichtige Expertise beigetragen.

Eine erfolgreiche Menschenrechtspolitik muss auch mit Entwicklungen Schritt halten. Technologische Neuerungen können unsere Zukunft positiv verändern, aber sie bergen auch Risiken wie die Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch Künstliche Intelligenz. Menschenrechte sind universell, sie gelten auch in der digitalen Welt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Hetze die Diskussionskultur unserer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft zerstören.


 In der Frankfurter Rundschau erschienener Gastbeitrag von Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarates, und Michael Roth, Sonderbeauftragter der deutschen Bundesregierung für den deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates

Generalsekretärin Strassburg 10 Dezember 2020
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