Zurück Ukraine: Reformrückstand bei Korruptionsprävention unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten

Ukraine: Reformrückstand bei Korruptionsprävention unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten

Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat die Schlussfolgerungen ihrer Analyse des Fortschritts veröffentlicht, den die Ukraine bei der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO aus dem Jahr 2017 zur Prävention von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten erzielt hat. Von 31 Empfehlungen hat die Ukraine lediglich fünf zufriedenstellend umgesetzt, 15 wurden teilweise und elf überhaupt nicht umgesetzt.

Die GRECO hält fest, dass in der vergangenen Legislaturperiode zwar einige Gesetze verabschiedet wurden, die sich mit den Empfehlungen befassen, dass die meisten davon aber nach der Wahl eines neuen Parlaments im Juli 2019 und der Bildung einer neuen Regierung im August wieder aufgegeben wurden. Der neu gewählte Präsident schlug einige Gesetzesentwürfe vor, von denen manche bereits verabschiedet wurden und für die Korruptionsbekämpfung relevant sind.

Insbesondere begrüßt die GRECO das neue Gesetz, das die völlige Umgestaltung der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention vorsieht und im vergangenen Oktober verabschiedet wurde und in Kraft trat. Ebenfalls positiv bewertet die Staatengruppe, dass unrechtmäßige Bereicherung erneut unter Strafe gestellt wurde, Finanzinformationen von Aktivist/inn/en der Zivilgesellschaft nicht mehr offengelegt werden müssen, die Rechtsgrundlage zum Schutz von „Whistleblowern“ gestärkt und ein Korruptionsgerichtshof eingerichtet wurde.

Korruptionsbekämpfung geht jedoch über die Verabschiedung von Gesetzen und die Schaffung von Institutionen hinaus. Sie beruht vor allem auf der wirksamen Umsetzung der beschlossenen Reformen. Darum ist es von wesentlicher Bedeutung, die neuen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen korrekt umzusetzen. Da in der jüngeren Vergangenheit einschlägige Gesetze verabschiedet wurden, sind nun erhebliche Anstrengungen erforderlich. Gleichzeitig müssen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Antikorruptionsinstitutionen sichergestellt sein, und zwar nicht nur gesetzlich, sondern auch praktisch.

Die GRECO fordert die Ukraine auf, bis 30. Juni 2021 zusätzliche Angaben über die Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen zu übermitteln.


 Ukraine - Publication of the Compliance Report of GRECO's Fourth Evaluation Round

Europarat Straßburg 26. März 2020
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