Zurück Um sexuellem Missbrauch vorzubeugen, muss der Vertrauenskreis der Kinder sicherer werden

Um sexuellem Missbrauch vorzubeugen, muss der Vertrauenskreis der Kinder sicherer werden

Im Vorfeld des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November hat die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, die Staaten zu verstärkten Maßnahmen aufgerufen, um den „Vertrauenskreis“ der Kinder (Personen im Umfeld, die eine anerkannte Stellung des Vertrauens, der Autorität oder des Einflusses auf das Kind genießen) so sicher wie möglich zu machen.

„Für Kinder kommt das Risiko sexuellen Missbrauchs nicht immer von außen, sondern im Allgemeinen von Personen, denen sie vertrauen”, so die Generalsekretärin. „Die Staaten müssen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um das Lebensumfeld von Kindern – zu Hause, in der Schule, in Sport- und Freizeiteinrichtungen oder Betreuungseinrichtungen – sicherer zu gestalten. Die sorgfältige Prüfung des Hintergrunds von Personen, die mit Kindern arbeiten, die Aufklärung von Kindern und Eltern über die Gefahr von sexuellem Missbrauch, die Schulung von Fachpersonen in Bezug darauf, wie sie Missbrauch erkennen und melden können, sowie die kindgerechte Anpassung der Ermittlungen und Gerichtsverfahren: So lauten einige der zahlreichen Möglichkeiten, sexuellem Missbrauch vorzubeugen und die Kinder, die zu Opfern dieser furchtbaren Straftat werden, zu schützen.“

Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ist nunmehr für alle Mitgliedsstaaten des Europarates bindend und legt fest, dass es sich – auch wenn das Kind nach den einschlägigen Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht hat – um sexuellen Missbrauch handelt, wenn ein Erwachsener sexuelle Handlungen mit einem Kind unter Ausnützung einer anerkannten Stellung des Vertrauens, der Autorität oder des Einflusses auf das Kind ausführt. Straftaten im „Vertrauenskreis“ können von den Eltern oder Betreuungspersonen, Mitgliedern der erweiterten Familie (auch von neuen Lebenspartnern), Lehrpersonen und anderem Schulpersonal, Sportbetreuern, Mitarbeitern religiöser Einrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, aber auch von anderen Kindern begangen werden. Der Lanzarote-Ausschuss, dem die Überwachung der Umsetzung der Lanzarote-Konvention obliegt, empfiehlt, dass die innerstaatlichen Rechtsrahmen alle Fälle von Missbrauch einer Stellung des Vertrauens, der Autorität oder des Einflusses abdecken und sich ausdrücklich auf den Begriff „Vertrauenskreis“ beziehen.

Viele Kinder melden nie, dass sie Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Sei es aufgrund des Alters der Kinder, die Missbrauch noch nicht erkennen können, der Begeisterung für den Sport und der Bewunderung ihrer Trainer, der Angst vor Repressalien oder einfach aus Scham – sehr häufig leben die Opfer das ganze Leben mit der Belastung des Geheimnisses, des Traumas und des Leids. Die Aufklärung von Kindern über sexuellen Missbrauch in einer geeigneten und altersgerechten Sprache, die Einrichtung spezialisierter Dienstleistungen (z. B. Telefonberatung) und die Sensibilisierung der Eltern für die Gefahren sind Mittel zur Risikominimierung und Kriminalitätsprävention.


 Pressemitteilung
Um sexuellem Missbrauch vorzubeugen, muss der Vertrauenskreis der Kinder sicherer werden [EN]


 „Tell someone you trust“ (Sprich mit jemandem, dem du vertraust) (Video und Broschüre für Kinder zwischen 9 und 13)


 „Der See“ (Kurzfilm, der junge Menschen ermutigen soll, über sexuellen Missbrauch im Vertrauenskreis zu sprechen)


 „Start to talk“ (Sprich es aus) (Initiative des Europarates gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Sport)

Generalsekretärin Strassburg 16. November 2021
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