Zurück Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Gemeinsame Erklärung im Namen des Europarats und der Europäischen Kommission
Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Generalsekretärin des aus 47 Nationen bestehenden Europarats, Marija Pejčinović Burić,und die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, haben anlässlich der Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention am Dienstag, den 29. September, folgende Erklärung abgegeben:

„Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa ein wichtiger Meilenstein sein.

Seit 70 Jahren ist die Menschenrechtskonvention ein einzigartiges und unverzichtbares Instrument, das Millionen von Europäerinnen und Europäern schützt und unsere gemeinsamen Werte der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wahrt.

Der Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention, zu dem sich die EU im Vertrag von Lissabon verpflichtet hat, wird den Schutz der Menschenrechte in Europa weiter stärken. Er wird auch dazu beitragen, dass das EU-Recht und das System der Verträge des Europarates aufeinander abgestimmt und miteinander im Einklang sind. Außerdem wird durch den Beitritt sichergestellt, dass die EU derselben internationalen Menschenrechtskontrolle unterliegt wie ihre 27 Mitgliedstaaten und die 20 weiteren Länder des Europarats, die nicht Mitglied der EU sind.


Pressemitteilung
Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Gemeinsame Erklärung im Namen des Europarats und der Europäischen Kommission


Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention – Fragen und Antworten [EN]

Europarats / Europäischen Kommission Straßburg 29. September 2020
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